Den Künstlern gehören Mauer-Malereien

Die künstlerische Verzierung der Mauer zahlt sich für zwei Maler nachträglich aus. Dem Künstler Kiddy Citny und seinem Kompagnon Thierry Noir sprach der Bundesgerichtshof gestern einen Anspruch gegen eine Firma zu, die von ihnen bemalte Mauersegmente bei einer Auktion in Monte Carlo für rund 3,7 Millionen Franc veräußert hatte. Damit habe das Unternehmen in das Urheberrecht der Künstler eingegriffen. Es müsse nunmehr den Klägern genaue Auskunft über die erzielten Einnahmen geben. Erst dann wird über die Höhe der Ansprüche entschieden werden können.dpa