: Den Künstlern gehören Mauer-Malereien
Die künstlerische Verzierung der Mauer zahlt sich für zwei Maler nachträglich aus. Dem Künstler Kiddy Citny und seinem Kompagnon Thierry Noir sprach der Bundesgerichtshof gestern einen Anspruch gegen eine Firma zu, die von ihnen bemalte Mauersegmente bei einer Auktion in Monte Carlo für rund 3,7 Millionen Franc veräußert hatte. Damit habe das Unternehmen in das Urheberrecht der Künstler eingegriffen. Es müsse nunmehr den Klägern genaue Auskunft über die erzielten Einnahmen geben. Erst dann wird über die Höhe der Ansprüche entschieden werden können.dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen