Kein Aufschub für Simșek

■ Abgelehnter kurdischer Asylbewerber kann jederzeit in die Türkei abgeschoben werden

Ansbach/Berlin (AFP/taz) – Fariz Simșek könnte jederzeit in die Türkei abgeschoben werden – vorausgesetzt, er wird gefaßt. Gestern lehnte das Verwaltungsgericht Ansbach einen Eilantrag des Kurden auf Aufschub zu medizinischer Behandlung ab. Das Gericht halte eine Gefährdung des abgelehnten Asylbewerbers in der Türkei „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit für ausgeschlossen“, heißt es in der Begründung. Simșek ist seit dem 31. März untergetaucht. Seine 20jährige Frau und die beiden Kleinkinder sollen dem bayerischen Innenministerium zufolge noch im April abgeschoben werden – notfalls ohne den Familienvater.

Unterdessen hat der türkische Menschenrechtsverein IHD jegliche Beteiligung bei der Abschiebung von Kurden abgelehnt. Der Berliner Senat und die nordrhein-westfälische Landesregierung hatten nach dem Auslaufen des Abschiebestopps für KurdInnen aus der Türkei am 1. April „sorgfältige Einzelfallprüfungen“ angekündigt. Auf Wunsch solle schon von Deutschland aus eine Betreuung durch Abgesandte des IHD auf dem Flughafen in Istanbul organisiert werden. Gestern ließ der Stellvertretende IHD-Vorsitzende Ercan Kanar auf einer Pressekonferenz von amnesty international erklären, seine Organisation sei „fest entschlossen, mit keiner Regierung und keinem Senat, die eine Abschiebung beschließen, zusammenzuarbeiten“. Kanar, gegen den in der Türkei elf Prozesse laufen, konnte selbst nicht nach Berlin kommen. Der Rechtsanwalt mußte einen Dozenten verteidigen, der wegen Meinungsäußerungen vor dem türkischen Staatssicherheitsgericht steht.