Demo an Neuer Wache

■ Verbot aufgehoben / Veto von Polizei

Die Kundgebung des „Berliner Bündnisses 8. Mai“ kann nun doch vor der Neuen Wache stattfinden. Das Verwaltungsgericht hat das Verbot der Polizei für eine Kundgebung vor der Nationalen Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft am 7. Mai aufgehoben.

Die Instanz hatte gestern entschieden, daß eine „unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei der Durchführung der Veranstaltung nicht erkennbar sei“. Die Polizei und die Innenbehörde sagten auf Anfrage, sie würden das Oberverwaltungsgericht anrufen, um ein Verbot der Kundgebung doch noch durchzusetzen.

Auf der Kundgebung einen Tag vor den Feierlichkeiten zum Kriegsende sollen unter anderem die Präsidentin der Internationalen Liga für Menschenrechte, Alisa Fuss, sprechen. Die Polizei hatte die Kundgebung untersagt, da sie die Schändung der Gedenkstätte befürchtete. In dem „Bündnis 8. Mai“ sind über 200 Einzelpersonen und Organisationen zusammengefaßt. Politisch reicht es von Vertretern der Kirche, der Gewerkschaften über Mitglieder der SPD, von Bündnis 90 / Die Grünen bis zur PDS. dpa