■ Gut zu wissen: Stipendien
Auch in diesem Jahr werden wieder Stipendien für ÜbersetzerInnen literarischer Werke vergeben. Voraussetzung: Die BewerberInnen müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben und berufliche Erfahrungen als ÜbersetzerInnen nachweisen können. Bewerbungsunterlagen beim Referat Literatur- und autorenförderung der Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten, Referat II C 21, Brunnenstraße 188–190, 10119 Berlin, Anmeldeschluß: 30. Mai
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