: Gut gemeint, aber nicht problemlos
■ betr.: „Wer heiratet, macht sich verdächtig“, taz vom 19. 5. 95, Le serinnenbrief „Schließt ein, zwei, drei, ganze viele Scheinehen!“, taz vom 2. 6. 95
Die IAF warnt nicht vor Scheinehen, denn vor dem Gesetz gibt es keine Scheinehe. Eine im deutschen Standesamt geschlossene Ehe ist, unabhängig von den ausländerrechtlichen Auswirkungen dieser Ehe, voll gültig. Eine Ausländerbehörde kann zwar die Aufenthaltserlaubnis verweigern oder einschränken, wenn sie den Verdacht hat, diese Ehe sei nur zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung geschlossen worden. Die Ehe bleibt aber trotzdem bestehen und somit auch die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehepartner. Die Auflösung einer solchen Ehe ist nur durch Scheidung möglich, mit sämtlichen Scheidungsfolgen.
Aus welchem Grund eine Ehe geschlossen wird, geht niemanden etwas an – auch nicht die IAF. Vor Arrangements der Art „Heirat als Hilfe für den armen Ausländer“ können wir jedoch nur warnen. Solch eine Ehe mag gut gemeint sein, aber es können Probleme daraus entstehen, die sich der Kontrolle des/der Gutmeinenden entziehen. Die gegenseitige Abhängigkeit, die möglichen Kontrollen durch die Ausländerbehörde, die Notwendigkeit eines gemeinsamen Wohnsitzes über Jahre hinweg – das alles sollte nicht unterschätzt werden. Welcher Ehepartner nun Inländer ist, spielt dabei keine große Rolle.
Den Abbau des deutschen Asylgesetzes kann man nicht durch deutsch-ausländische Eheschließungen kompensieren, obwohl es in Einzelfällen die einzige Lösung sein kann, um die Abschiebung abzuwenden. Generell zu behaupten, es stünde uns nicht zu, „zu richten und zu rechten“, und wir hätten „die moralische Verpflichtung (...), zu helfen“, geht aber zu weit. Bedingungsloses Mitleid mit AusländerInnen ist der falsche Weg, die Ausländerpolitik der Bundesregierung zu ändern. Ruth Weissmüller für die IAF
Saarbrücken
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