Bonn verschärft Seerecht

■ Gesetze sollen für mehr Umweltschutz auf See sorgen

Ein Paket von 14 Einzelgesetzen zur Umsetzung des UN-Seerechtsübereinkommens ist am 15. Juni in Kraft getreten. Verkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) wies jetzt vor allem auf ein verschärftes Umweltstrafrecht hin, mit dem jetzt effektiver gegen die Meeresverschmutzung vorgegangen werden könne.

Besondere Schutzvorschriften gelten für das Wattenmeer in der Deutschen Bucht. So müssen Schiffe mit gefährlichen und umweltschädlichen Gütern bestimmte Sicherheitsbedingungen erfüllen. Dazu gehört, daß sie nur eine als Tiefwasserweg ausgewiesene Fahrrinne benutzen dürfen. Diese Regelung gilt bislang nur für kleinere Schiffe.

Als weiteren Beitrag für mehr Sicherheit nannte Verkehrsminister Wissmann die Gründung der deutschen „Küstenwache“, in der seit 1994 Zoll, Grenzschutz, Fischereiaufsicht sowie Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zusammenarbeiten.

Schon zu Jahresbeginn wurden die deutschen Hoheitsgewässer in Nord- und Ostsee auf zwölf Seemeilen ausgedehnt. Umweltsünder sollen bereits früher gefaßt und zur Verantwortung gezogen werden.

Gleichzeitig, so unterstrich Wissmann, habe die Bundesregierung erstmals von der im UN-Seerecht geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und für den Bereich des deutschen Festlandsockels eine sogenannte ausschließliche Wirtschaftszone errichtet. Dadurch seien zusätzliche Befugnisse zum Umweltschutz gesichert worden.

Nach einem Bericht der Bundesregierung an den Bundestag soll auch der Schutz gegen Tankerunfälle vorangetrieben werden. So schreibt die Internationale Seeschiffahrtsorganisation (IMO) vor, daß ab 1996 neue Tankschiffe mit einem Notschleppgeschirr ausgerüstet sein müssen. Schiffe ab einer bestimmten Größe müssen Notfallpläne für Ölverschmutzungen an Bord haben.

Um im Falle eines Unfalls über genügend Schlepperkapazität im Englischen Kanal und der Nordsee zu verfügen, arbeiten Deutschland, Dänemark, Frankreich, die Niederlande und Belgien an einer gemeinsamen Notfallplanung. dpa