: „Wir vereinbaren, 1600 Stellen zu streichen“
■ Politik für die nächsten vier Jahre / Teil 2 der Dokumentation des Koalitionsvertrags zwischen SPD und CDU (Teil 2)
Umwelt
Ziele der Umweltpolitik
Umweltpolitik muß ökologische und wirtschaftspolitische Erfordernisse integrieren sowie die Belange des Naturschutzes in dafür geeigneten Bereichen fördern. Die Energiepolitik bleibt ein Kernelement. Ziel bleibt die Verminderung der CO2-Emissionen um 30 % bis zum Jahr 2005.
Auch für Bremen und Bremerhaven gilt, daß die Ergebnisse der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro – verabschiedet in der Agenda 21 – ihren kommunalen Niederschlag finden.
Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Der eingeschlagene Weg in der Abfallwirtschaft ist mit dem Ziel „Vermeiden, Vermindern, Verwerten, Entsorgen“ fortzuführen. Als Grundlage der weiteren Entscheidungen soll ein neu zu erstellendes Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungsabfälle verabschiedet werden. Dabei wird eine Kooperation mit dem Umland angestrebt; in diesem Zusammenhang ist über die Nachfolge der Blocklanddeponie zu entscheiden. Die Planung für eine Nachfolgelösung der MVA muß weiter vorangetrieben werden. Die Entscheidung über die Frage, welche Technologie verfolgt werden soll, setzt nach Auffassung der Koalitionspartner eine Bewertung aufgrund einer Ökobilanz und nach Kostengesichtspunkten voraus. Die Struktur des Angebotes an Müllgefäßen ist – auch unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes – einer Überprüfung zu unterziehen.
Um die abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, ist die Rechtsform der Bremer Entsorgungsbetriebe zu überprüfen. Die Koalitionspartner werden im Herbst 1995 eine Entscheidung über die künftige Rechtsform der BEB treffen. Die vorhandenen Recyclinghöfe nehmen als stadtteilbezogene Anlaufstellen im Rahmen einer bevölkerungsnahen Abfallpolitik eine wichtige Rolle ein. Hierzu gehört auch der unverzügliche Ersatzbau des Recyclinghofes Findorff, um Flächen für den Wohnungsbau bereitzustellen.
Die Altlastensanierung ist im Rahmen des Brachenrecycling für Wohnungsbau und Gewerbe forciert voranzutreiben.
Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, im Herbst 1995 das Ortsgesetz über die Hausmüllentsorgung zu novellieren.
Die Sonderabfallberatungsgesellschaft soll konzeptionell weiterentwickelt werden. Ein norddeutsches Sonderabfallentsorgungskonzept wird weiterhin angestrebt.
Die gezielte Förderung innovativer Verfahren bei der Verwertung und Entsorgung von Abfällen am Standort Bremen ist als Instrument beim Aufbau einer ökologischen Abfallwirtschaft einzusetzen.
Energie
Es werden folgende Ziele angestrebt: Energie soll rationell eingesetzt werden, und regenerative Energiequellen werden gefördert.
Zur Zusammenfassung der Zuständigkeiten ist der Senator für Umweltschutz zum zentralen Know-how-Träger für innovatives Energie- und Wassersparen im privaten und öffentlichen Bereich auszubauen. Das gilt auch für die Förderung neuer Technologien bei Unternehmen und für das öffentliche Energiecontrolling und -management.
Es soll eine Energieagentur eingerichtet werden mit dem Ziel, kleinere und mittlere Unternehmen im Hinblick auf den Einsatz energiesparender Techniken zu beraten. Die Mittel sollen überwiegend aus privaten Quellen aufgebracht werden.
Die Koalitionspartner vereinbaren, die bestehenden Programme zur Förderung des Energiesparens und der erneuerbaren Energien weiterzuführen; dies gilt insbesondere für die Bereiche regenerative Energie (Wind und Wasser) sowie für das Strom- und Wassersparen. Alle Programme sollen einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden. Die Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen wird finanziell weiterhin gefördert.
Das Fernwärmebündnis zwischen Stadt und Stadtwerken ist kurzfristig nach Bestätigung der Tragfähigkeit abzuschließen und baldmöglichst auf nahwärmeversorgungsfähige Liegenschaften auszuweiten. Der Fernwärmeausbau ist weiterhin forciert voranzutreiben.
Naturschutz
Das Bremische Naturschutzgesetz muß an die bundesrechtlichen Regelungen angepaßt werden. Zeitgleich muß die Verordnung zur Naturschutzabgabe erstellt werden. Bei der Novellierung des Gesetzes müssen Überlegungen zur Verwaltungsvereinfachung und zur Beschleunigung der Verfahren bei Investitionen eingearbeitet werden. Insbesondere sind im Rahmen einer Ausgleichsabgabenverordnung pauschalisierte Berechnungen für Eingriffe im Innenbereich zu realisieren. Außerdem soll geprüft werden, ob Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch in Kleingärten realisiert werden können.
Das Werderland, mit Ausnahme des Gebietes für die zukünftige Regattastrecke/Sandentnahme auf der Grundlage des Vergleichs mit dem Gesamtverband Natur- und Umweltschutz Unterweser, und der schutzwürdige Bereich der nördlichen Außendeichsflächen vor Weddewarden sind als Naturschutzgebiete auszuweisen. Die Restfläche in Brokhuchting, die nicht für eine Wohnbebauung vorgesehen ist, ist als Naturschutzgebiet auszuweisen. In diesem Zusammenhang sind die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im angrenzenden Gebiet in Brokhuchting vorzunehmen. Unter der Voraussetzung, daß keine Behinderung der gewerblichen Nutzung des Gebietes der Carl-Schurz-Kaserne erfolgt, soll der Weserportsee unter Naturschutz gestellt werden. Das Niedervieland III bleibt im Status so bestehen wie es derzeit im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist.
Es besteht Einigkeit darüber, daß es erforderlich ist, die Anzahl der Plätze im Ökologischen Jahr auf 20 zu erhöhen, und wenn es rechtlich möglich ist, dafür Wettmittel zu beantragen.
Bremen hat nur einen geringen Anteil an landwirtschaftlichen Flächen, deren Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion weiter abnimmt, weil diese zunehmend mehr in extensive Nutzung überführt werden. Die landschaftspflegerischen Aufgaben nehmen dagegen zu. Die Koalitionspartner wollen deshalb zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe sowohl den ökologischen Landbau im Rahmen der Extensivwirtschaft als auch die landschaftspflegerische Tätigkeit fördern.
Die Koalitionspartner werden weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um die Gewässergüte der Weser und den Schutz der Nordsee zu gewährleisten. Die Baumaßnahmen zur Nährstoffreduzierung der Kläranlagen werden fortgeführt. Die vorhandenen Kleinkläranlagen, die noch nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, werden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Haushalten saniert. Privatinitiativen sollen hierbei besondere Förderung erhalten. Von den großen Abwasser-Direkteinleitern in die Weser sind Störfallkonzepte zu entwickeln.
Wasserwirtschaft in Bremen ist in starkem Maße mit der Weser und damit auch mit den Aufgaben des Hochwasserschutzes verbunden. Über die Sanierung der Stadtstrecke Weser hinaus ist zukünftig auch der Naturraum Weser zu berücksichtigen und an geeigneten Stellen Überflutungsflächen zu erhalten und zu schaffen.
Häfen
Die Koalitionspartner wollen eine Fortschreibung des Hafenstrukturkonzepts vorlegen, das eine Priorität für Bremerhaven setzt und neue Strukturen festlegt.
Ein Landeshafengesetz ist mit dem Ziel einer einheitlichen Führung aller Häfen, ihrer aufeinander abgestimmten Entwicklung und einer klaren Abgrenzung der Hafenflächen, der Hafenentwicklungsflächen und der Planungskompetenzen im gesamten Hafengebiet zu verabschieden.
Die Hafenämter werden zu einem Amt mit Hauptsitz in Bremerhaven zusammengeführt. Ihre Arbeitsweise und ihre wirtschaftliche Orientierung wird durch Einführung eines modernen Rechnungswesens und Führungssystems optimiert.
Die organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen zur Sanierung der BLG (Betriebe) werden mit dem Ziel fortgeführt, die Ertragskraft des Unternehmens in einem mittelfristigen Zeitraum drastisch zu stärken.
Die BLG-Verträge sind unter dem Gesichtspunkt der EU-Konformität und der Anpassung der Aufgabenstellung der Gesellschaft zu überarbeiten.
Folgende Projekte haben Priorität:
in Bremerhaven:
-zügige Realisierung CT III; außerdem ist eine Grundsatzentscheidung über eine nächste Kapazitätserweiterung in dieser Legislaturperiode zeit- und bedarfsgerecht zu fällen, um im Hinblick auf die notwendigen mehrjährigen Planungsvorläufe rechtzeitig Vorsorge zu treffen,
-Außenweservertiefung,
-Ausbau des Distributions- und Veredelungsgeschäfts im Bremerhavener Überseehafen,
-die Verkehrsanlagen des gesamten Gebietes, einschließlich der Carl-Schurz-Kaserne, sind vorrangig auszubauen. Die Maßnahmen zur infrastrukturellen Erschließung erfolgen einschließlich des Baus einer KLV-Anlage als Teil eines Distributions- und Logistikzentrums bedarfsgerecht.
in Bremen:
-Vertiefung der Oslebshauser Schleuse,
-bedarfsorientierter Endausbau der Ostseite des Beckens II (Neustädter Häfen),
-Neugestaltung der Anlagen am Kopf des Europahafens.
Darüber hinaus wird das Hafenstrukturkonzept auch einen Umstrukturierungsteil für die Häfen enthalten, um speziell die bremischen Hafenreviere daraufhin zu überprüfen, ob sie einer stärkeren wirtschaftlichen Nutzung als bisher zugeführt werden können. Dies gilt insbesondere für die Reviere rechts der Weser, aber auch für den Hohentorshafen.
Folgende Projekte stehen an:
-Teilverfüllung des Überseehafens zur Gewinnung von Flächen für Distribution und Veredelung
-Neuordnung des Hansequartiers zwischen Hans-Böckler-Straße und Weserbahnhof II.,
-Ausbau der Schienenanlagen auf dem linken Weserufer zur Expansion des Distributionsgeschäfts, u. a. im GVZ,
-Strukturverbesserung im Hohentorshafen.
Überregionale Verkehrsprojekte
Die Koalitionspartner wollen folgende überregionale Verkehrsprojekte mit besonderer strukturpolitischer Bedeutung umsetzen:
-Eisenbahnprojekt Langwedel-Uelzen
-Eisenbahnprojekt Hamburg/Bremen – Hannover (Y-Trasse)
-Anpassung der Mittelweser an das Großgütermotorschiff
Flughafen
Das Konzept Flughafen Bremen 2000 wird bis 2004 fortgeschrieben, da die Marktakzeptanz der bisherigen Maßnahmen überdurchschnittlich hoch ist. Wichtige Projekte sind u.a.
-ein weiteres Parkhaus
-die Entwicklung einer optimalen Infrastuktur für den Zusammenhang von Airport-Gewerbezentrum und Flughafen,
-die Umsetzung der Zurollbahn Ost sowie der Nebenstartbahn 24.
Wirtschaft
Landesförderprogramme
Durch das Mittelstandsförderungsprogramm werden Existenzgründungen, mittelfristig angelegte Beratungen und gezielte Investitionen besonders gefördert. Der Mustergrundstücksvertrag wird auf eine Veränderung der Kriterien überprüft.
Das Innovationsprogramm, das von der Bremer Innovations-Agentur (BIA) abgewickelt wird, wird alle betrieblichen Förderprogramme aus den Bereichen Technologie und Ökologie weiterentwickeln und nutzergerecht zusammenfassen.
Bei der Investitionsförderung werden die maximalen Förderpräferenzen, die die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gestattet, in Bremen und in Bremerhaven voll ausgeschöpft.
Das Außenwirtschaftskonzept wird fortgeschrieben.
Sektorale Wirtschaftspolitik
Luft- und Raumfahrzeugbau, Elektrotechnik, Automobilbau, Stahl und Werften sowie die Nahrungs- und Genußmittelwirtschaft sind bedeutsame Industrien im Land Bremen.Wir wollen diesen industriellen Kernen besondere Aufmerksamkeit widmen und ihren strukturellen Wandel fördern.
Die Koalitionspartner sprechen sich für den Erhalt der Werftstandorte im Lande Bremen aus.
Sie erwarten von der Bremer Vulkan Verbund AG (BVV) dazu ein realisierungsfähiges, nachprüfbares und von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als tragfähig testiertes Konzept einschließlich seiner Finanzierung mit einer zukunftsweisenden Lösung für den Erhalt der Schiffbaustandorte im Lande Bremen und der Sicherung von Arbeitsplätzen.
Die Koalitionspartner sind grundsätzlich bereit, an der Absicherung von Investitionen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und damit der Wettbewerbsfähigkeit der Werften des BVV im Lande Bremen mitzuwirken unter dem Vorbehalt der EU-Konformität von Konzept und Maßnahmen.
Bremer Infrastruktur-Programm
Für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen werden alle Projekte des Integrierten Flächenprogramms (IFP) umgesetzt, insbesondere:
Zur Errichtung eines Gewerbegebietes Hemelinger Marsch werden alle erforderlichen Schritte (Abschluß des Rahmenplans, Einleitung und zügige Durchführung des Bauleitverfahrens, verkehrliche Erschließung) sofort vorgenommen.
Das Gewerbezentrum Airport wird durch Einbeziehung der Großmarktfläche erweitert.
Der Gewerbestandort an der Ritterhuder Heerstraße bedarf in gewerblicher Hinsicht einer weiteren Abstimmung. An der Franz-Schütte-Allee wird ein Dienstleistungsstandort entwickelt.
Das Lürssen-Gelände in Bremen-Nord und das Gelände des Güterbahnhofs Vegesack werden entwickelt und umgesetzt.
Da das IFP nur bis 1997 reicht, muß es auf den Sanierungszeitraum hin ausgerichtet und entsprechend fortgeschrieben werden.
Die Innenstadtpolitik soll am beschlossenen Konzept „Wirtschaftsstandort Innenstadt“ orientiert werden.
Tourismus
Für die EXPO 2000 ist die Einrichtung eines Space-Parks in Bremen insbesondere für den Tourismus eine Attraktivität. Die Koalitionspartner begrüßen das privatwirtschaftliche Engagement und erklären ihre Bereitschaft, bei der Umsetzung behilflich zu sein.
Beim Städtetourismus hat Bremen erheblichen Nachholbedarf. Die Hanseatische Veranstaltungsgesellschaft wird auf der Basis eines Tourismuskonzepts das Veranstaltungswesen marktnah und großstadtgerecht verbessern und über die Bremer Tourismuszentrale den Standort Bremen überregional nachhaltig vermarkten.
Im Messe- und Kongreßwesen hat Bremen eine besondere Chance, aus Kombinationsveranstaltungen von Kongressen und Ausstellungen Marktanteile zu gewinnen. Im Jahre 1997 soll eine moderne Messehalle auf der Bürgerweide entstehen, wobei der Freimarkt in seinem Bestand gesichert wird.
Zukunftsinitiative Bremerhaven
Neben dem Bau der Fischereihafenschleuse, der durch das Investitionssonderprogramm finanziert wird, sind die Erschließung von Luneort und der weitere Ausbau des touristischen „Schaufensters Fischereihafen“ abzusichern.
Im maritimen Tourismus wird das Großprojekt Ocean Park weiter vorangetrieben.. Das Land kann sich allerdings an diesem Projekt nur bei den Investitionen für die Infrastruktur beteiligen, nicht aber das Risiko des Betriebes übernehmen.
Bei der FuE-Infrastruktur soll das TTZ Bremerhaven in den Schwerpunkten Verfahrenstechnik und Logistik weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus wird Bremerhaven ein Konzentrationsstandort für maritime Forschungseinrichtungen sein, wobei das Alfred-Wegener-Institut das Zentrum darstellt.
Im gewerblichen Bereich gilt es, neben der Umnutzung des ehemaligen Carl-Schurz-Kasernengeländes weitere Erschließungsmaßnahmen von geeigneten Grundstücken über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu fördern.
Das Land Bremen wird der neu eingerichteten kommunalen Projektgesellschaft finanzielle Spielräume bei investiven Projekten durch Übernahme von Zins und Tilgung eröffnen.
ISP-Projekte
Die folgenden Großprojekte werden aus dem ISP finanziert:
-Nutzung der Carl-Schurz-Kaserne für hafennahes Gewerbe (Maritimes Gewerbe, Distributions- und Logistikzentrum mit KLV-Anlage),
-Fischereihafenschleuse – Modernisierung und Erweiterung – sowie Ausbau des Fischereihafens zu einem europaweit bedeutsamen Lebensmittelzentrum,
-Ausbau der Infrastruktur im Technologiepark Universität.
Zusammenlegung der Arbeiter- und Angestelltenkammer
Für den Fall, daß die Gewerkschaften und Kammern einen entsprechenden Antrag stellen, werden die Koalitionspartner beide Kammern zusammenlegen.
Finanzen
Die Koalitionspartner streben in ihrer finanzpolitischen Zielsetzung an, daß am Ende der Legislaturperiode die strukturelle Unterdeckung des Haushalts beseitigt ist; d.h., daß die laufenden Ausgaben durch die laufenden Einnahmen gedeckt werden und der Haushalt auch nach Wegfall der Teilentschuldung verfassungsgemäß ist. (Einhaltung §18 LHO in 1999). Für die Haushaltssteuerung in den Jahren 1996-1999 bedeutet dies, daß innerhalb der zulässigen Entwicklung der Gesamtausgaben der konsumtive Haushalt (incl. Personalausgaben) einen strukturellen Anpassungsbedarf von rd. 190 Mio DM bis 1999 hat.
Da Bremen im Rahmen der bundesrechtlichen Steuergesetzgebung und durch seine Einbindung in den Länderfinanzausgleich nur einen relativ engen eigenständigen Handlungsspielraum auf der Einnahmeseite hat, ist die Anpassung überwiegend auf der Ausgabenseite vorzunehmen.
Hierfür gelten folgende Grundsätze:
-Steigerung der Effektivität der Verwaltung durch Modernisierung
-Ausgliederung von auch weiterhin öffentlich kontrollierten Betriebszweigen aus der Ämterstruktur
-Stärkung der dezentralen Entscheidungskompetenz durch Verknüpfung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung
-Konzentration der öffentlich finanzierten Hilfen
-ständige Überprüfung des Leistungsangebots (auch im Vergleich zu anderen Großstädten) und Setzung von Prioritäten bei der Veränderung einzelner qualitativer Standards
-eventuelle Reduzierung und Festschreibung von öffentlichen Zuschußanteilen und Erhöhung von Einnahmen bei Kosten- und Leistungssteigerungen.
Für die Veranschlagung von Investitionen wird für die Legislaturperiode ein Volumen von insgesamt 4,3 Mrd. DM (=2,8 Mrd. DM Grundinvestitionsprogramm und 1,5 Mrd. DM Investitionssonderprogramm – brutto) festgelegt. Damit steigt die Investitionsquote auf rd. 15%, bei gleichzeitiger Erhöhung der Tilgungsraten für den Schuldenabbau und Stabilisierung der Zins-Steuer-Quote.
Die Mittel des ISP sind von 1996-99 auf 1,59 Mrd. DM festgelegt.
Die Überbuchungen müssen an diese Gesamtsumme angepaßt werden.
Der Senator für Finanzen wird in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts bis zum Herbst 1995 eine Vorlage zur Verteilung dieser Mittel machen. Dafür werden die Mittel des ISP und die Fonds im WAP den zuständigen Ressorts zugeordnet.
Das WAP, das ein entscheidender Teil des Sanierungsprogramms ist, wird eine besondere Priorität haben.
Die Investitionsmittel, die nicht für die vorgesehenen Projekte ausgegeben werden, fallen in das WAP bzw. ISP zurück. Bei Investitionsentscheidungen über ein Volumen ab 1 Mio. DM ist der Senat zuerst zu befassen.
Für die einzelnen Aufgabenbereiche ergibt sich damit zur Umsetzung ein Auftrag zum Umbau des öffentlich finanzierten Leistungsangebots bei gleichzeitig reduziertem Gesamtrahmen (Sparen und Umbau). Den Ressorts werden hierzu im Rahmen des neuen Führungs- und Steuerungsmodells Budgets zur selbständigen Bewirtschaftung zugewiesen. Über die Ausgestaltung wird im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 1996/97 entschieden.
Die Koalitionspartner beschließen zur Verwirklichung des Sanierungszieles, neben einer erheblichen Reduzierung der allgemeinen konsumtiven Ausgaben weiterhin und verstärkt in einem festgelegten Rahmen (Plan-) Stellen im bremischen öffentlichen Dienst auf der Grundlage einer aufgabenkritischen Personalentwicklungsplanung einzusparen. Ziel ist, 1 % Personalkosteneinsparung jährlich gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung zu erreichen.
Sie vereinbaren, über die in der Finanzplanung bereits enthaltene Einsparung von 300 Stellen weitere 100 Stellen jährlich zu streichen und darüber hinaus alle Möglichkeiten gemeinsam mit den für den öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaften auszuloten, um über die Verkürzung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich im öffentlichen Dienst ein möglichst großes Kosteneinsparungsvolumen zu erreichen.
Die Koalitionspartner werden den Gewerkschaften und Personalräten Verhandlungen über einen Solidarpakt für den öffentlichen Dienst anbieten, auch um einen ansonsten erforderlichen zusätzlichen Stellenabbau möglichst einzuschränken. Es kommt darauf an, im Rahmen einer kooperativen Gesamtentwicklung des öffentlichen Dienstes unterschiedliche Modelle für eine Arbeitszeitreduzierung ohne Lohn-/ Gehaltsausgleich zu erarbeiten. Damit soll einerseits im Rahmen von notwendigen Haushaltseinsparungen des Sanierungsprogramms dem Anstieg der Personalkosten entgegengewirkt werden, und andererseits sollen zur Beschäftigungssicherung besonders zusätzliche Neueinstellungen einschl. Nachwuchsförderung ermöglicht werden.
Die Koalitionspartner werden deshalb den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Personalräten Verhandlungen über die Realisierung eines solchen Vorhabens sowie über den Abschluß eines Verwaltungsreformabkommens anbieten, wobei Grundlagen das Bremische Personalvertretungsgesetz, die mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossenen Dienstvereinbarungen, die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senator für Bildung und Wissenschaft und der GEW für den Lehrerbereich und der Tarifvertrag über die Innenreinigung sind. Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, daß die für eine solche Vereinbarung notwendigen tarif- und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zur Umsetzung ist es notwendig, in der Frage der Arbeitszeitgestaltung und einer damit verbundenen Entlohnung zur Zeit einen eigenständigen bremischen Handlungsspielraum zu schaffen. Das Land Bremen benötigt (u.U. befristet für die Dauer der Laufzeit der Sanierungsvereinbarung) eine beamtenrechtliche und tarifvertragliche Öffnungsklausel über erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten, die zur Erreichung der formulierten, die Sanierungsvereinbarung ergänzenden qualitativen Zielsetzung (Einhaltung §18 LHO in 1999) genutzt werden sollen.
Die Koalitionspartner vereinbaren, auch von den verselbständigten Verwaltungseinheiten einen an den Kürzungen im unmittelbaren öffentlichen Dienst orientierten Konsolidierungsbeitrag zu fordern.
Neben dem Absenken der Personalausgaben vereinbaren die Koalitionspartner die Reduzierung unmittelbarer geldlicher Zuwendungen als Teil der sonstigen konsumtiven Ausgaben schrittweise bis 1999. Entsprechend der Straffung und Verschlankung der öffentlichen Verwaltung im personellen und sachlichen Bereich muß dies auch von den Zuwendungsempfängern als Konsolidierungsbeitrag abgefordert werden. Die durchschnittliche Reduzierung der Zuwendungen um 10% ist durch aufgabenkritische Überprüfung der einzelnen Zuwendungsempfänger umzusetzen, wodurch sich im Einzelfall über- bzw. unterdurchschnittliche Kürzungen ergeben.
Außerdem vereinbaren die Koalitionspartner die folgenden Verbesserungen auf der Einnahmeseite:
Mit der Einführung einer Zweitwohnungsbesteuerung als örtliche Aufwandssteuer soll der Inhaber einer Zweitwohnung in Bremen einen Ausgleich dafür erbringen, daß er zwar die öffentliche Infrastruktur an seinem Zweitwohnsitz nutzt, durch die Begründung seines ersten Wohnsitzes in einer anderen Gemeinde jedoch dort zur Verbesserung der Gemeindeeinnahmen beiträgt. Bemessungsgrundlage soll der jährliche Mietaufwand, bei Eigentümern die ortsübliche Miete sein.
Die Einnahmen für Leistungen, deren Inanspruchnahme über den staatlichen Zuschuß hinaus durch Gebühren oder andere Entgelte der Nutzer abgegolten wird, sollen schrittweise bis 1999 um insgesamt 20% angehoben werden. Bei Erhöhungen darüber hinaus kann die Hälfte der Mehrerlöse für Verbesserungen der Leistungen genutzt werden.
Die Koalitionspartner gehen außerdem davon aus, daß durch Überprüfung der Leistungs- und Ausstattungsstandards eine Reduzierung der Kosten erreicht werden kann, so daß insgesamt eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades eintritt.
Sanierungsprogramm
Die Koalitionsparteien bekennen sich uneingeschränkt zu den wachstumsorientierten Zielsetzungen des Sanierungsprogramms und den mit ihrer Realisierung unmittelbar verbundenen Konsequenzen für das Land Bremen:
Der notwendige Aufholprozeß gegenüber dem übrigen Bundesgebiet, der allein ein erneutes Abgleiten Bremens in eine extreme Haushaltsnotlage nach Auslaufen der Sanierungsleistungen verhindern kann, ist nicht ohne überdurchschnittliches und qualitatives Wirtschaftswachstum realisierbar. Die zu überbrückende Differenz ist beträchtlich, ein hoher wirtschafts- und finanzkraftstärkender Effekt der Maßnahmen des Investitionssonderprogramms (ISP) daher unbedingt erforderlich.
Überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum ermöglicht eine spürbare Zunahme der Arbeitsplätze. Da es unter Sanierungsaspekten von entscheidender Bedeutung ist, die bremische Wirtschafts- und Finanzkraft zu stärken, müssen die erforderlichen zusätzlichen Arbeitsplätze im Land Bremen geschaffen werden.
Von zentraler Bedeutung für die bremischen Haushalte ist ein Anwachsen der Bevölkerung innerhalb der Landesgrenzen aufgrund der steuerlichen Effekte. Unter Sanierungsaspekten besteht daher zu einer Strategie, die konsequent auf Erhöhung der Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen im Lande Bremen abzielt, keine Alternative.
Eine deutliche Zunahme der Arbeitsplätze und Einwohner setzt die Bereitstellung entsprechender Gewerbe- und Wohnungsbauflächen sowie die Schaffung der erforderlichen Wohnungen in Bremen und Bremerhaven voraus.
Beschäftigungs- und Bevölkerungszunahme führen zu einer deutlichen Erhöhung der steuerabhängigen Haushaltseinnahmen sowie zu einer schrittweisen Besserstellung Bremens im Länderfinanzausgleich und damit zur Verwirklichung der zentralen Zielsetzungen der ISP-Komponente des Sanierungsprogramms. Mehreinnahmen und Reduzierungen der arbeitsmarktbedingten Folgekosten ermöglichen wiederum eine erhöhte Deckungsquote der bremischen Haushalte und erleichtern die Erbringung des im Rahmen der Sanierungsvereinbarung festgeschriebenen Eigenbeitrages des Landes.
Verwaltungsmodernisierung
Die Koalitionspartner vereinbaren eine Verwaltungsmodernisierung.
Die bremische Verwaltung – wie alle anderen öffentlichen Verwaltungen auch – befindet sich in einer Umbruchsituation. Herkömmliche Strukturen und Methoden der Aufgabenerfüllung reichen nicht mehr aus, um auf die neuen Herausforderungen des öffentlichen Bereichs angemessen eingehen zu können. Verwaltungsreform im Land Bremen muß einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung nach den Sanierungsregelungen (Finanzausgleichsgesetz, Verwaltungsvereinbarung) leisten. Ziel der Verwaltungsreform ist daher die Umwandlung der öffentlichen Verwaltung in ein effizientes, transparentes, bürgernahes und rechtsstaatliches „Dienstleistungsunternehmen Öffentliche Verwaltung“. Der öffentliche Dienst muß dabei kleiner und besser werden.
Die neue Herausforderung, insbesondere gekennzeichnet durch die Vorgaben der Sanierung des öffentlichen Haushalts, der Bewältigung des wirtschaftsstrukturellen Wandels verlangt vom Staat und der Verwaltung eine stärkere Ausrichtung der Leistungen und Wirkungen auf das Ergebnis (Output) anstelle einer lediglich die Ressourcen bereitstellenden (Input-) Diskussion. Hierzu muß das Management öffentlicher Dienstleistungen so ausgestaltet sein, daß es auf diese Anforderungen reagieren kann.
Die Neugestaltung der Steuerungsinstrumentarien richtet sich an der Grundstruktur des neuen Führungs- und Steuerungsmodells der KGSt aus.
Auf der Ebene der Fachressorts und Dienststellen: Im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung wird die Fach- mit der Ressourcenverantwortung zusammengeführt.
Der Gesamthaushalt wird in Aufgabenfelder gegliedert, denen konkrete Zielvorgaben, Einnahme- und Ausgaberahmen (Budgets) und Verantwortlichkeiten zugeordnet werden können.
Das Ziel besteht darin, optimale Bereichsgrößen für möglichst homogene Leistungen (Produkte) sowie überschaubare Verantwortlichkeiten und Zurechenbarkeiten zu/in den Dienststellen zu erreichen.
Auf der Ebene der Zentralressorts: Aufbau zentraler Steuerungseinheiten nach dem Prinzip „Steuern auf Abstand“:
Jedes Aufgabenfeld bekommt ein verbindliches Budget (Personal, Konsumtiv, Investiv) zugewiesen, mit dem die Aufgabenstellungen des Aufgabenbereichs zu erfüllen sind. Veränderungen des Finanzrahmens sind durch Anpassungen der Budgets und der damit zu erbringenden Leistungen auszugleichen. Die Budgets werden mit der Fortentwicklung der Kosten-Leistungs-Rechnung und des Berichtswesens zunehmend als Zuschußbudgets ausgewiesen. Für eine höhere Flexibilität der Budgets werden in einem ersten Schritt die gegenseitigen Deckungsfähigkeiten auf der Basis der Experimentierklauseln in den Haushaltsgesetzen 1995 (Verallgemeinerung der Modellversuche) für alle Verwaltungseinheiten (Dienststellen) weiterentwickelt bzw. eingeführt. Die konkrete Beschreibung und Weiterentwicklung der Umsetzungsvorgaben wird in den jeweiligen Haushaltsgesetzen festgelegt.
Dazu sind folgende Rahmenbedingungen erforderlich:
Vereinbarungen („Kontraktmanagement“) über Rahmenziele in jedem Handlungsfeld („Produktbereiche“). Die Ausgabe- und Einnahmevolumen der Budgets sowie die zu erreichenden Leistungs- und Finanzziele sind verbindlich. Hierzu werden strikt einzuhaltende Kontrakte abgeschlossen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben ist innerhalb der Aufgabenfelder wahrzunehmen. Hierzu ist der Aufbau eines Budgetierungssystems für eine bedarfsgerechte (output-orientierte) Zuweisung der Ressourcen notwendig.
Für die Einhaltung der Budgets sind flächendeckende Controlling-Instrumente erforderlich. Die Einrichtung eines integrierten Führungsinformationssystems (Controlling) beinhaltet die Funktionen Planung, Analyse, Kontrolle, Steuerung und Information. Der Aufbau einer Kosten-Leistungs-Rechnung ist gleichermaßen als wesentlicher Informationslieferant für die Entscheidungsträger aller Ebenen zu entwickeln.
Für den Zuwendungs- und Beteiligungsbereich wird ebenfalls ein Controlling entwickelt und eingeführt. Es wird ein Prüfauftrag an die Senatskanzlei und den Senator für Finanzen vereinbart, die zum Aufbau notwendigen instrumentellen Grundlagen im Rahmen eines Konzeptes darzustellen.
Um den umfassenden Umbauprozeß erfolgreich gestalten zu können, ist das Personal auf allen Ebenen aktiv an der Organisationsentwicklung zu beteiligen. In diesem Zusammenhang kommt der konsequenten Personalentwicklung (Qualifikationsförderung) eine herausgehobene Bedeutung zu.
Es ist eine kontinuierliche Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik als Begleitinstrument der bremischen Verwaltungsreform bzw. der dezentralen Ressourcenverantwortung erforderlich.
Die Entlastung des Senats bei Durchführungsaufgaben erfolgt durch Kompetenzverlagerung in die dezentralen Einheiten, die zu einer Stärkung des Senats in seiner politischen Steuerungsaufgabe für zentrale politische Rahmenentscheidungen (=Überarbeitung der hierzu bestehenden internen Normen, Geschäftsordnungen, Zuständigkeitsrichtlinien u.ä.) führt.
Die vorhandenen vielfältigen Ansätze für die Übertragung der privatwirtschaftlichen Steuerungsinstrumente auf den öffentlichen Bereich müssen für Bremen nutzbar gemacht werden.
Institutionell ist die SKP wie folgt weiterzuentwickeln:
Die personalrechtlichen Entscheidungsstrukturen werden zwischen „zentral“ (SKP) und „dezentral“ (Ressorts/Dienststellen) mit dem Ziel der Stärkung der dezentralen Ressourcenverantwortung neu geordnet.
Des weiteren ist zu prüfen, ob ein rechtlich abgesicherter Pensionsfonds (Modell Schleswig-Holstein) zu errichten ist.
Im Rahmen einer aufgabenkritischen Organisationsuntersuchung ist zu überprüfen, welche personalwirtschaftlichen Bereiche der SKP (z. B. Lohn und Gehaltsabrechnung) ausgegliedert werden können.
Zentrale Dienstleistungen der SKP werden im Rahmen interner Verrechnungen angeboten.
Die Koalitionspartner sind sich einig, daß mit dem Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ein „Verwaltungsreformabkommen“ abgeschlossen wird, das unter Beachtung finanzpolitischer Rahmenbedingungen und koalitionspolitischer Prioritätensetzungen die Beteiligung der Beschäftigten und ihrer internen Vertretungen bei der Verwaltungsreform sichert.
Gebäudemanagement
Die Koalitionspartner sind sich einig, daß der Umgang mit der Ressource „Gebäude“ in den Aufgabenbereichen Gebäude- und Grundstücksverwaltung, -bewirtschaftung, -unterhaltung, Hochbau, Regiearbeiten, Pflege der Außenanlagen, Reinigung etc. sowie der finanziellen Zuständigkeit einer grundsätzlichen Neuordnung unter Effizienz- und Transparenzgesichtspunkten bedarf. Hierzu sind die Einrichtung von Gebäudeserviceeinheiten sowie die Schaffung vertraglicher Beziehungen zwischen Eigentümer, Nutzer und Gebäudeserviceeinheit (unter Wettbewerbsgesichtspunkten sowie Einschaltung privater Dritter) erforderlich. Gebäudeserviceeinheiten sind (nach regionaler oder funktionaler Gliederung, nicht mehr als drei) als Betriebe nach §26 (1) LHO zu gründen. Eine Geschäftsbesorgung durch Dritte („Bremische“, GEWOBA o.ä.) wird angestrebt. Die Zuständigkeit liegt beim Bauressort. Die Übernahme von Eigentümerfunktionen ist möglich, ebenso die Wahrnehmung von Bauherrenfunktion incl. Finanzierungsaufgaben (nach möglicher Weiterentwicklung zu einer juristischen Person).
Daneben ist eine Zusammenführung von Hochbaufunktionen der Bauabteilung der Oberfinanzdirektion und des BreHoch zu einer Serviceeinheit Hochbau (ebenfalls als Betrieb nach §26 (1) LHO) erforderlich. Die organisatorische Anbindung erfolgt beim Finanzressort. In diesem Zusammenhang sind die Aufgaben „Baukostencontrolling“ (beim Finanzressort), „Baustandardcontrolling“ (beim Bauressort) und das „Raumbedarfscontrolling“ (bei der SKP in Verbindung mit der Personalentwicklung) neu zu definieren und zu strukturieren. Die Verknüpfung der o.g. Gebäudeserviceeinheiten mit der Serviceeinheit Hochbau ist noch zu prüfen.
Unter dem Aspekt der „Lebensqualität durch Stadterneuerung“ ist ein zunächst zentral veranschlagter Haushaltstopf „Gebäudesanierung“ mit bis zu 100 Mio DM p.a. einzurichten, der für dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen am Gebäudebestand zur Verfügung steht und von der/den Gebäudeserviceeinheit(en) umzusetzen ist. Der „Topf“ ist aus Vermögensveräußerungen (nicht betriebsnotwendige Gebäude, Grundstücke bzw. sonstige Vermögensveräußerungen) zu finanzieren und als zusätzlich zu den in der Finanzplanung eingestellten Beträgen zu verstehen.
Verselbständigung von Verwaltungseinheiten
Die Koalitionsparteien sind sich einig, daß über eine Verselbständigung von Verwaltungseinheiten in Form von Betrieben nach § 26 Abs. 1 und 2 LHO bzw.in Form von juristischen Personen (z. B. GmbH) Effizienzsteigerungen möglich sind, die die Leistungen für die Bürger verbessern und die öffentlichen Haushalte entlasten können.
Für die Verselbständigung kommen die unterschiedlichen Rechtsformen unter folgenden Gesichtspunkten in Frage:
-Betriebe nach § 26 Abs. 1 LHO (Regiebetriebe): Besonders geeignet für Einrichtungen, die Leistungen für den öffentlichen Dienst selbst erbringen (Annexbetriebe) und bei denen eine Darstellung von Aufwand und Ertrag zu höherer Transparenz sowie Vergleichbarkeit mit privaten Anbietern führt (Herauslösung aus der kameralen Haushaltswirtschaft bei überwiegender interner Leistungsverrechnung)
-Betriebe nach § 26 Abs. 2 LHO (Eigenbetriebe): Besonders geeignet für Bereiche, die sich weitgehend über externe Einnahmen (insbesondere Gebühren) finanzieren.
-Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder ähnliche Rechtsform: Besonders geeignet für Bereiche, für die wegen der besonderen Wettbewerbslage eine größere Selbständigkeit vorteilhaft ist (Tätigkeit auch außerhalb der Stadt- bzw. Landesgrenzen unter Marktbedingungen, Beteiligung (privater) Dritter u.ä.)
Unabhängig von der Rechtsform hat jede Verselbständigung den Vorteil, daß eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt wird. Die Entscheidung über die konkrete Rechtsform der Verselbständigung bedarf einer Einzelfallprüfung und ist insbesondere abhängig von der jeweiligen Zielsetzung.
Dabei sind folgende Aspekte zu beachten:
-Überführung in eine juristische Person bedeutet i.d.R. Umsatzsteuerpflicht, ermöglicht aber auch einen Vorsteuerabzug.
-Fachlich orientierte Besetzung der Kontrollgremien.
-Ergebnisverantwortung der Betriebsleitungen und der Kontrollgremien.
-Klare Perspektive für die „Lebensfähigkeit“ des Betriebes unter politisch vorgegebenen Rahmenbedingungen
-Grundsätzliche Prüfung, inwieweit eine Durchführung von Aufgaben durch Dritte zu einer teilweisen, überwiegenden oder vollständigen Abgabe von Aufgaben der öffentlichen Hand führen kann.
-Prüfung arbeits- und versorgungsrechtlicher Aspekte (Arbeitnehmerüberlassungsverträge, VBL-Ansprüche u.a.).
Für alle Formen der Verselbständigung gilt, daß ein effizientes und strenges (Beteiligungs-) Controlling erforderlich ist, das beim Senator für Finanzen anzubinden ist. Die operativen Betriebseinheiten werden hinsichtlich Struktur, Aufgabenstellung und dem Ziel der Erzielung von Synergieeffekten zu Kosteneinsparungen ggf. unter Hinzuziehung von Wirtschaftsberatungsgesellschaften überprüft.
Wohnungsbaugesellschaften und Kasernen
Die Koalitionspartner sprechen sich für den Schutz der Mieter und die Sicherung des sozialen Wohnungsbaus in beiden Stadtgemeinden des Landes Bremen aus. Es wird keinen Verkauf von städtischen Wohnungsbaugesellschaften (Gewoba, Stäwog) an private Dritte geben.
Bremen wird der Abgabe eines Angebots der Gewoba zum Erwerb von Geschäftsanteilen an der Stäwog zustimmen, um auf diese Weise durch die Gewoba den Schutz der Mieter weiterhin zu gewährleisten.
Bremen wird gemeinsam mit den übrigen Gesellschaftern die Gewoba in eine Aktiengesellschaft mit dem Ziel umwandeln, teilweise Eigentum in Mieterhand zu schaffen. Dazu wird Bremen mit den übrigen gegenwärtigen Gesellschaftern 49,9 % der Aktien an der Börse einführen und den Mietern vorab ein Bezugsrecht an den Aktien einräumen.
Bremen wird die Carl-Schurz-Kaserne und die Lettow-Vorbeck-Kaserne – letztere soweit sie für polizeiliche Zwecke benötigt wird – erwerben. Bremen wird außerdem eine seiner Wohnungsbaugesellschaften beauftragen, die Tirpitz-Kaserne zu kaufen, um sie anschließend unter Beachtung städtebaulicher Aspekte vorwiegend für wohnliche Nutzungen zu vermarkten. Bremen wird weitere Kasernen (z.B. Roland-Kaserne) nicht kaufen, jedoch bei der Vermarktung durch Projektgesellschaften behilflich sein.
Zur vorrangigen Finanzierung der „Stadterneuerung“ und zum Zweck der Vermarktung von Kasernen soll die Bremische Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau GmbH starke Partner suchen.
Medien
Die Koalitionspartner setzen sich zur Sicherung der Grundversorgung im Rundfunk für den Erhalt von Radio Bremen ein. Der föderativen staatlichen Struktur in Deutschland entspricht auch die föderale Gliederung des Rundfunks. Die aufgrund der unterschiedlichen Größe bestehende unterschiedliche Leistungskraft der Rundfunkanstalten muß auch zukünftig im Rahmen eines Finanzausgleichs kompensiert werden.
Die Koalitionspartner kommen überein, über Grundsatzfragen der Medienpolitik (Novellierung der Rundfunkstaatsverträge, Erhöhung der Rundfunkgebühren etc.) eine gemeinsame, abgestimmte Haltung herbeizuführen.
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