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Distanz zum Radio!

■ Gesetz soll Radio-Belastung verringern

Der Entwurf für ein neues Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht deutlich niedrigere Grenzwerte für zulässige Stärken elektrischer und magnetischer Felder vor. Mit der neuen Verordnung sollen die deutschen Grenzwerte an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Strahlenschutzvereinigung angepaßt werden. Die Absenkung der Grenzwerte wirkt sich vor allem auf den Betrieb von Lang-, Mittel-, und Kurzwellensendern aus.

Bei neuen Anlagen muß nun gewährleistet sein, daß bei voller Auslastung des Senders die Belastung der Anwohner durch elektrische Felder um zwei Drittel unter dem derzeit zulässigen Höchstwert bleib. Bei magnetischen Feldern muß, abhängig von der Sendefrequenz, die Strahlung bis zu einem Faktor 22 gesenkt werden. Die Strahlenentlastung kann mit einer Herabsetzung der Sendeleistung erreicht werden, was aber eine geringere Reichweite der Sender zur Folge hat.

Eine Alternative wäre, einen größeren Sicherheitsabstand einzuhalten zwischen der Sendeanlage und den angrenzenden Wohn- und Arbeitsbreichen. Nach Auskunft von Dr. Brüggemeier vom Niedersächsichen Landesamt für Ökologie haben Messungen ergeben, daß in Niedersachsen die neuen Grenzwerte für elektrische Felder bereits eingehalten werden.

Ob dies auch für die magnetische Komponente der Radiowellen gilt, ist allerdings nicht untersucht worden. Bei einer Frequenz von 1 MHz gewinnt diese bei einer Entfernung von 300 Metern an zusätzlicher Intensität, weil sie sich aus dem elektrischen Anteil der gesendeten Strahlung aufbaut. Dies ist zum Beispiel in Bremen-Walle der Abstand zwischen der dortigen Sendeanlage und den angrenzenden Wohnbezirken. aw

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