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■ Promis und wirMehr Privatsphäre

Karlsruhe (AP) – Prinzessin Caroline von Monaco erreichte vor dem Bundesgerichtshof ein Urteil zum Schutz der Privatsphäre von Prominenten. Danach dürfen Bilder, bei denen sich die Abgelichteten unbeobachtet fühlten und der Fotograf dies auch erkannte, gegen den Willen des Betroffenen nicht veröffentlicht werden. Dies gilt auch dann, wenn sie an einem öffentlich zugänglichen Ort aufgenommen wurden. (Az.: BGH VI ZR 15/95)Foto: Reuter

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