: Rechtschutz für die Natur
■ Gerold Janssen will SPD-Politiker auf Unterlassung verklagen
Umweltschützer Gerold Janssen ist empört. Vor Jahren schloß er einen Vertrag mit dem damaligen Bausenator Konrad Kunick und dem Vorsitzenden der Baudeputation Karl-Heinz Schreiber. Der Naturschutz im Hollerland wurde darin verbindlich festgeschrieben. Darauf jedenfalls verließ sich Janssen. Doch nun befürchtet er, Schreiber habe den vertraglich besiegelten Kompromiß einfach zu den Akten gelegt. Teile der damals vereinbarten „Pufferzone“, eines schmalen Landstrichs zwischen Naturschutz- und Wohngebiet, sollen nämlich der kürzlich geänderten Planung für das Hollerland zum Opfer fallen. Einen entsprechenden Beschluß faßte die Baudeputation im Dezember. Weil auch Karl-Heinz Schreiber an dieser Deputationsentscheidung beteiligt war (s. taz vom 22.11. u. 4. 12.), will Gerold Janssen nun per Anwalt gegen den ehemaligen Vertragspartner vorgehen.
„Das was Herr Schreiber jetzt gemacht hat, ist ein glatter Vertragsbruch“, findet Janssen. Eine Unterlassungserklärung soll Schreiber nun zwingen, sämtliche neuen Vorschläge für die Bebauung des umstrittenen Streifens abzulehnen, wenn diese in der Bürgerschaftentschieden werden soll.
Auch gegen die Behörde will Janssen per Strafanzeige zu Felde ziehen. Dabei beruft er sich auf das Naturschutzgesetz. Peter Noltenius, Justitiar der Baubehörde bleibt ruhig. Er werde einer solchen Anzeige “gelassen ins Auge sehen“, sagte er auf Anfrage der taz. Beim dem Vertrag von 1989, auf dessen Einhaltung Janssen nun pocht, handele es sich lediglich um eine Absichtserklärung der drei Unterzeichner. Für die Bürgerschaft sei ein solches Schriftstück nicht bindend. „Theoretisch könnte das Hollerland als Gewerbegebiet freigegeben werden“, sagt Noltenius. Eine solche Entscheidung stelle lediglich ein politisches, nicht aber ein juristisches Problem dar. tt
Tina Thoene
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