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Poker um Millionen

■ Die NRW-Medienanstalt hat 9,5 Millionen für einen Neubau angespart, der WDR meint: "Das Geld gehört uns"

Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Rundfunk (LfR) schwimmt offenbar im Geld. Seit 1990 sparte die aus Rundfunkgebühren finanzierte Anstalt, zuständig für den Privatfunk, 9,5 Millionen Mark als sogenannte „Baurücklage“ an. Das Geld soll jetzt für einen 15 Millionen Mark teuren Verwaltungsneubau im Düsseldorfer Hafen ausgegeben werden. Diesen Beschluß hat Ende letzten Jahres die zuständige Rundfunkkommission der LfR gefaßt – gegen die Stimmen der meisten CDU-Vertreter. Einer von ihnen, Hermann-Josef Arentz, meint: Statt sich im aktuellen Streit um die Fernsehgebühren mit einer „Geste der Sparsamkeit“ zu profilieren, beschließt die LfR eine Millionenausgabe, „obwohl wir gar nicht wissen, ob die Anstalt in zehn Jahren im heutigen Ausmaß überhaupt noch erforderlich ist“. Die zur Zeit angemieteten Räume kämen die LfR zudem billiger als der geplante Neubau, wenn man die tatsächlichen Kapitalkosten berücksichtige.

Ungeklärt ist darüber hinaus, ob die Akkumulation der „Baurücklage“ überhaupt Rechtens war. Der WDR bestreitet das vehement. WDR-Sprecher Bremer zur taz: „Unsere Auffassung ist, daß das Geld uns zusteht.“ Nicht verbrauchte Mittel müssen die Landesmedienanstalten nämlich an die jeweilige ARD-Anstalt überweisen. Unterstützung erfährt der WDR in diesem Punkt sogar von der ihm sonst nicht gerade gewogenen medienpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ruth Hieronymi: „Die Gebührenmittel der LfR dienen ja nur der Kostenerstattung. Werden sie nicht ausgeschöpft, müssen sie an den WDR zurückfließen.“ Rechtliche Bedenken hegt auch der Landesrechnungshof.

Von diesen Vorbehalten findet sich in den Pressemitteilungen der LfR indes kein Wort. Dort wird so getan, als sei schon alles gelaufen: „Rundfunkkommission beschließt Umzug in den Düsseldorfer Hafen.“ Tatsächlich ist dagegen noch völlig ungewiß, ob die „Baurücklage“ mobilisiert werden kann. Das wissen auch die Düsseldorfer Medienwächter und die Rundfunkkommissionsmitglieder, denn es steht wörtlich in der der taz vorliegenden internen Beschlußvorlage: Die Empfehlung zum Neubau „ergeht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Baurücklage“. In einem Gespräch mit dem Landesrechnungshof (LRH), heißt es weiter, „ist diese Verfügbarkeit von seiten des LRH als nicht gegeben bezeichnet worden“. Darauf baut nun der WDR. Doch ob die Rechnungsprüfer auf dieser Position beharren, steht dahin.

Das Prüfverfahren, so die knappe Auskunft des LHR-Sprechers, sei „noch nicht abgeschlossen“. Der Ausgang des Millionenpokers ist noch offen. Walter Jakobs

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