: Kammer verliert vor Arbeitsgericht
■ Kammer-Geschäftsführer kannte Arbeitgeber-Pflichten nicht
„So kurze Beine haben Lügen“, triumphierte Rechtsanwalt Dieter Dette gestern vor dem Arbeitsgericht. Die „Frage der Glaubwürdigkeit stellt sich“, meinte der Vorsitzende Arbeitsrichter Konrad Wesser etwas vornehmer. Es ging um die Glaubwürdigkeit der Angestelltenkammer bei der fristlosen Kündigung, mit der Geschäftsführer Eberhard Fehrmann den übermächtigen Abteilungsleiter Gerald Graubner loswerden wollte. Im Februar 1994 war der angebliche Kündigungstatbestand entstanden, zum 1.11.94 wurde sie „fristlos“ ausgesprochen, zwischendurch hatte der Arbeitsrechtler Prof. Däubler als Vorsitzender einer Einigungsstelle monatelang Kosten produziert – das brachte den Arbeitsrichter in Rage. 14 Tage habe ein Arbeitgeber Zeit für eine fristlose Kündigung, erinnerte er. Das hatte offenbar der Geschäftsführer der Angestelltenkammer nicht gewußt.
Als Kündigungsgrund für Graubner hatte die Kammer angegeben, Graubner habe unerlaubte Auslandsgeschäfte für das BBI getätigt und einen Mietvertrag für die BBI-Räume bis zum Jahre 2010 abgeschlossen, was angesichts der unsicheren Lage auf dem Weiterbildungsmarkt fahrlässig sei. Beides habe Graubner ohne Kenntnis des Vorstandes der Kammer getan.
Da die fristlose Kündigung schon an den verpaßten Fristen vor Gericht scheiterte, saß Ulrike Buchner-Rodenbüsch als mögliche Zeugin vergeblich im Raum. Sie war damals Kammer-Vorstand und sagt heute: „Natürlich wußten wir das alle.“ Geschäftsführer Fehrmann, so Buchner, habe lange kammerintern demselben Lager angehört wie Graubner. Dann sei ein Machtkampf entstanden. Da der erste mögliche Kündigungsgrund, die angeblich heimlichen Auslandsaktivitäten, als nicht wasserdicht eingestuft worden sei, habe man eine zweite Begründung – die Sache mit dem Mietvertrag – nachgeschoben. Beides sei keinesfalls ohne Kenntnis Fehrmanns passiert. „Was mich wundert“, sagt Graubner selbst, „daß das solange gehalten hat, daß niemand gesagt hat: Das stimmt doch nicht.“
Als der derzeitige Kammer-Vorstand erfuhr, daß Buchner-Rodenbüsch vor dem Arbeitsgericht die Kündigungsbegründung Lügen strafen wollte, wurde ihr per Anwalt von der Angestelltenkammer angedroht, sie könnte regreßpflichtig gemacht werden. Begründung: Wenn sie jetzt sage, sie habe alles gewußt, trage sie die Verantwortung. Sie hätte damals den Vorstand informieren müssen. Buchner empört: „Die wollen mich zum Schweigen zu bringen. Das BBI hat doch damals Hochglanzbroschüren über seine Auslandsgeschäfte in der Vollversammlung der Kammer verteilt – jeder wußte das.“
Rein juristisch ist Graubner heute wieder Mitarbeiter der Kammer. Aber die Angestelltenkammer will in Berufung gehen. K.W.
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