: EU rangelt um Kosten der Kadaverbeseitigung
■ Rinderwahn: Mammutsitzung der Agrarminister noch ohne Einigung über Finanzen
Brüssel (taz) – Bis Dienstag morgen um halb vier verhandelten die Agrarminister am ersten Tag ihrer BSE-Sondersitzung in Luxemburg. Und auch heute morgen sollte es wieder ähnlich spät werden. Eine Einigung über begleitende Kompensationen und Kontrollen zum EU-Exportverbot für britisches Rindfleisch war bei Redaktionsschluß lange nicht in Sicht. Ein in der langen Nacht erstelltes Kompromißpapier der italienischen Präsidentschaft brachte nicht den Durchbruch.
Dort war vorgesehen, britische Rinder über 30 Monate notzuschlachten und die Kadaver sicher zu entsorgen. Die Kosten für die Vernichtung der Tiere sollte demnach Großbritannien allein tragen, während sich die EU zu 70 Prozent an den Entschädigungszahlungen für die Landwirte beteiligen wollte. Die Schlachtung von älteren Rindern war zu Beginn der Verhandlung von britischer Seite angeboten worden, die aber 80 Prozent Kompensation aus Brüssel forderte. Die EU schätzte ihren finanziellen Beitrag gestern auf rund 600 Millionen Mark jährlich für einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren.
Streit gab es vor allem um den Plan der Kommission, 50.000 Tonnen Rindfleisch zur Marktstützung aufzukaufen. Am späten Nachmittag beschloß der Marktordnungsausschuß der EU gegen die Stimmen Deutschlands und Belgiens diesen Stützungskauf. Dagegen hatte sich vor allem der deutsche Landwirtschaftsminister Jochen Borchert gewandt, der verhindern wollte, daß auch „nicht vermarktungsfähiges“ britisches Rindfleisch aufgekauft wird.
Als erstes Bundesland hat Schleswig- Holstein gestern landesweit kontrolliert, ob der Importstopp für Rindfleisch aus Großbritannien und der Schweiz eingehalten wird. Ganze zwei Rindfleischtransporte passierten die deutsch-dänische Grenze. Ein Fahrer hatte immerhin die Begleitpapiere, aus denen die Herkunft des Fleisches hervorgeht, „vergessen“. Brandenburg richtete derweil ein Gütesiegel für heimisches Rindfleisch ein.
Christian Rath Seiten 7 und 10
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