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Ruf' doch mal an!

So sieht es aus: das Gebiet, in dem zukünftig Hamburgs erste Erhaltenssatzung die MieterInnen vor Umwandlungs-Spekulanten schützen soll (taz berichtete gestern). Durch die Satzung werden Modernisierungsmaßnahmen genehmigungspflichtig und die Stadt erhält bei einem Besitzerwechsel das Vorkaufsrecht. Ausgenommen sind nur das Beiersdorf–Werksgelände an der Quickbornstraße und die Osterstraße zwischen Doormannsweg und Heußweg, da sich hier zum Großteil Geschäfte und Arztpraxen befinden.

Um ihrer Oppositionsrolle gerecht zu werden fand neben den Grundeigentümerverband auch die GAL ein Haar in der Suppe. So beklagt die Bürgerschaftsabgeordnete Susanne Uhl, daß „auf eine generelle Genehmigungspflicht für Modernisierungen verzichtet“ wird. „Totaler Quatsch“, kontert Bernd Meyer, Sprecher der Stadtentwicklungsbehörde. Jede Modernisierung müsse vom Eigentümer angezeigt und vom Bezirkamt abgesegnet werden.

Das Problem dabei: Es fehlen Kontrollmöglichkeiten. Meldet der Eigentümer eine Luxus-Modernisierung nicht, be-kommt das Amt keinen Wind davon und kann sie nicht verhindern. Susanne Uhl fordert deshalb alle Eimsbüttler MieterInnen auf: „Wann immer jemand in Ihrem Wohnumfeld den Spaten in die Hand nimmt – melden Sie es der zuständigen Stelle.“ Die sitzt im Bezirksamt, heißt Susanne Wirbel und ist unter 42 12-28 95 telefonisch zu erreichen. Marco Carini

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