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Kein Baustopp im Berliner Tiergarten

■ Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Naturschützern gegen das Milliardenprojekt Tiergartentunnel ab. Der Bau könnte trotzdem noch an zu hoher Abgasbelastung scheitern

Berlin (taz) – Der Bau des umstrittenen Berliner Tiergartentunnels kann weitergehen. Der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin wies gestern die Klage von Anwohnern und Umweltverbänden gegen das Milliardenprojekt im künftigen Regierungsviertel ab. Dennoch verbuchten die Tunnelgegner einen kleinen Erfolg: Das Gericht sprach den Umweltverbänden zwar die Klagebefugnis ab, will aber über die inhaltlichen Argumente gegen den Tunnelbau gesondert befinden: Die Klage eines Anwohners gegen den Planfeststellungsbeschluß wegen unzureichender Berechnungen zur Schadstoffbelastung durch den Autoverkehr soll getrennt verhandelt werden. Mit den Tiergartentunnels soll das künftige Regierungsviertel unterkellert werden: Für insgesamt 4,5 Milliarden Mark werden seit Oktober 1995 unter dem Tiergarten auf etwa drei Kilometern Länge Tunnelröhren für die Fernbahn, die U-Bahn und den Autoverkehr verlegt. Umweltschützer kritisieren dieses größte innerstädtische Bauvorhaben Europas als verkehrspolitisch unsinnig und als Gefahr für den Bestand des Parks. Mit der in Berlin möglichen Verbandsklage griffen die Umweltverbände deshalb die Berliner Bauvorhaben, den Auto- und den U-Bahn-Tunnel, an. Doch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) behandelte das gesamte Bauvorhaben als Bundesmaßnahme – und danach ist eine Verbandsklage unzulässig. Das kritisierte der Anwalt der Tunnelgegner, Geulen, als „Verfahrenstrick, um die Verbandsklage auszuhebeln“. Das EBA berief sich auf Verwaltungsrecht – zu Recht, wie die Richter jetzt entschieden. Dennoch erzielten die Umweltschützer einen Teilerfolg. Ein Anwohner des geplanten Autotunnels hatte moniert, die Belastung durch Lärm und Schadstoffe aus dem Autoverkehr sei im Planfeststellungsbeschluß nicht genügend berücksichtigt und bereits jetzt „lebensbedrohlich“: In Wirklichkeit werde der Tunnel zu weit mehr Verkehr in der Innenstadt und zu mehr Staus an den Ein- und Ausfahrten führen und die Innenstadt im Blech ersticken. Die Erwiderung der Bauherren, ein Gutachten belege keine höhere Belastung und „irgendwo staut es sich immer“, reichten dem Gericht offensichtlich nicht aus. Nun hat die Bundesbehörde Gelegenheit, innerhalb eines Monats auf den Vorwurf der gesundheitsschädigenden Abgase zu antworten. Wenn diese Antwort das Gericht nicht überzeugt, könnte nach Angaben des Klägeranwaltes der Tunnelbau kippen: „Es geht um den gesamten Planfeststellungsbeschluß. Das Ergebnis kann nicht sein, daß nur mit Auflagen weitergebaut wird.“ Bernhard Pötter

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