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Kurzer Prozeß gegen AKW-Gegner

■ Hohe Strafen für AKW-Mahnwächter. Polizist bezeugte großes Verantwortungsbewußtsein der beiden Täter

Gundremmingen (taz) – Das Amtsgericht Augsburg hat zwei Mitglieder der Mahnwache Gundremmingen drakonische Strafen aufgebrummt. Der 32jährige Alfred Braun wurde zu einer Geldstrafe von 4.200 Mark, sein Kollege Konrad Link zu 1.050 Mark sowie vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Vor der Verhandlung wurden Zuhörer wie bei einem Terroristenprozeß gefilzt. „Es war eindeutig, daß man uns in eine Ecke von brutalen Gewalttätern stellen wollte“, sagte Koni Link nach der Verhandlung. „Wir sind gar nicht zu Wort gekommen. Richterin Gabriele Holzer machte mit uns im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozeß.“

Anlaß für die Verhandlung war die Aufforderung zum Unterschreiben eines Aufrufes für die Aktion „Ausrangiert“ vor dem AKW Gundremmingen. Die beiden Verurteilten waren als Kontaktadressen genannt. Zwei Hausdurchsuchungen hatte es bei Koni Link im Zusammenhang damit gegeben.

Während der bayerische Innenminister Beckstein die Mahnwache-Mitglieder immer wieder als Gewalttäter bezeichnet, urteilt Hubert Obermayer, Leiter des Sachgebietes Einsatz bei der Krumbacher Polizei, moderater. Nach der rechtlichen Definition ist eine Schienendemontage zwar Gewalt, sagt Obermayer, der seit Jahren die Aktionen der Mahnwache begeleitet. Er läßt aber keinen Zweifel daran, daß es sich bei den Mahnwache-Leuten nicht um Gewalttäter im klassischen Sinn handelt. „Wir kennen die Mahnwache und haben ein vernünftiges Verhältnis mit diesen Leuten. Sie sind weitgehend berechenbar, und sie sind auch niemals auf Personen losgegangen.“ Auch würden sie bei der Anwendung von Gewalt gegen Sachen, also beim Abmontieren von Gleisen, immer darauf achten, welche Auswirkungen das möglicherweise auf Personen habe. Die beiden verurteilten AKW-Gegner haben angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Klaus Wittmann

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