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Freispruch 2. Klasse

■ Polizeiskandal: Prügel-Vorwürfe gegen Beamte vor Gericht nicht mehr nachweisbar

Zu einem – von der Verteidigung geforderten – Freispruch erster Klasse wegen erwiesener Unschuld reichte es nicht: Aus Mangel an Beweisen wurden der ehemalige Kirchenallee-Revier Kommissar Bernd K., 33, und der frühere Einsatzzug-Mitte-Beamte Hans-Thomas V., 38, gestern vom Hamburger Amtsgericht im zweiten Prozeß im Rahmen des Hamburger Polizeiskandals vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt freigesprochen. Die Urteilsbegründung der Amtsrichterin Dagmar Wiechmann: „Es gibt keine Anhaltspunkte, daß bewußt Verletzungen beigefügt worden sind.“

Bernd K. und Hans-Thomas V. waren beschuldigt worden, im Juni 1993 die beiden Hauptbahnhof-Sicherheitsdienstler Thomas Ilie, 30, und Ringo S., 24, in der Hauptbahnhof-Wache ins Gesicht und in die Rippen geschlagen zu haben, nachdem diese während einer Zechtour angeblich einen vor der Wache geparkten Streifenwagen demoliert hatten.

Nach Auffassung der Richterin machten sowohl die Opfer als auch die Angeklagten, die die Vorwürfe vehement bestritten, einen „glaubwürdigen Eindruck“. Nach so langer Zeit sei es nicht mehr möglich gewesen, eine Indizienkette lückenlos zu schließen. Allein die von den mutmaßlichen Opfern vorgelegten ärztlichen Atteste könnten nicht mit Sicherheit belegen, ob die Verletzung durch Schläge oder durch Widerstandshandlungen verursacht worden seien.

Während Staatsanwalt Jörg Keunecke die Sachlage ähnlich bewertete, hatte die Verteidigung einen Freispruch erster Klasse für die Beamten verlangt. Sie unterstellte den beiden Opfern, bewußt die Unwahr- heit zu sagen und sich die Verletzungen „nach dem Verlassen selbst zugefügt“ zu haben, um den beiden Polizisten eins auszuwischen.

Richterin Wichmann wies diese Beschuldigungen aber genauso energisch zurück wie die Unterstellung der Verteidiger, das bereits eingestellte Verfahren sei im Zuge des Polizeiskandals nur aus Opportunität wieder aufgerollt worden. Die Neuaufnahme sei richtig gewesen, urteilte die Juristin. Wenn sich einige nicht unbegründete Verdachtsmomente bestätigt hätten, „wäre das Verfahren ganz anders ausgegangen“. Marco Carini

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