Warten auf den ersten Spaten

■ Verwaltungsgericht entscheidet im Mai über Klagen gegen Röhre Nr. 4

1987, 88, 90, 91, 92. Der Baubeginn für die vierte Röhre wurde in den vergangenen Jahren schon häufig prognostiziert. Zuletzt hoffte Senatschef Henning Voscherau auf den Oktober 94, pünktlich vor den Bundestagswahlen, um gemeinsam mit Rudolf Scharping werbewirksam den ersten Spatenstich setzen zu können. Vergeblich.

Nun soll es in diesem Jahr soweit sein, hoffen Bürgermeister und Baubehörde und zeigen mit ausgestrecktem Finger nach Bonn. Da der Bund das eine Milliarde Mark teure Projekt finanzieren soll (hinzu kommen Kreditkosten mindestens in gleicher Höhe), muß das grüne Licht vom Bundesverkehrsministerium gegeben werden. Und dort ziert man sich noch.

Offiziell, weil das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg noch über 40 Anwohnerklagen gegen die vierte Röhre zu entscheiden hat. Inoffiziell, weil die exorbitanten Kosten in keinem Verhältnis zum vermuteten minimalen Effekt stehen.

Die Verhandlung vor dem OVG ist für Mai terminiert. Die Richter müssen unter anderem prüfen,

– ob das Planfeststellungsverfahren, das ohne Umweltverträglichkeitsprüfung auskam, rechtswirksam ist

– und ob Einwände von 40 Anwohnern gegen die zusätzliche Lärm- und Abgasbelastung ausreichend berücksichtigt wurden.

Die Chance der Anwohner, daß das Gericht den Tunnelbau stoppt, dürfte allerdings gering sein. Das OVG habe bereits angedeutet, so Rechtsanwalt Michel Günther – er vertritt einen Teil der Anwohner –, daß der Verzicht auf den Umweltcheck zum Zeitpunkt der Planfeststellung rechtmäßig gewesen sei. Die Einwände gegen Lärm und Abgas könnten in entsprechende Bau-Auflagen münden, die einen Beginn der Buddelei aber nicht verhindern würden.

Spaten frei also 1995? Möglich, und darauf hofft Günther, daß dem OVG andere Einspruchsgründe einen Anlaß zum Baustopp bieten: Die „verkehrspolitische Perspektivlosigkeit“ des Tunnelbaus (Bedarfsnachweis) und die wacklige private Vorfinanzierung des Projekts. uex