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Berlin muß 180 Referendare einstellen

Das Land Berlin muß 180 Referendare und Lehramtsanwärter bis zum 24. Juni einstellen. Dazu wurde das Land durch gestern veröffentlichte einstweilige Anordnungen des Verwaltungsgerichts verpflichtet. Das Land kann gegen diese Entscheidungen zwar Beschwerde einlegen, diese hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Verwaltung hatte entschieden, den bisher üblichen Einstellungstermin im Mai „ausfallen“ zu lassen. In zweiter Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, daß die Referendare und Lehramtsanwärter eingestellt werden müssen, soweit Ausbildungskapazität für ihre Fächer vorhanden sei. Obwohl damit die Rechtslage grundsätzlich geklärt war, hatte die Schulverwaltung keine Einstellungen vorgenommen. (VG 7A 298.95)adn

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