■ Lohnfortzahlung: Bei Krankheit zum Sozi
Kassel (AFP) – Die Bundesrechtsstelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sieht durch die geplante Kürzung der Lohnfortzahlung viele kranke Arbeitnehmer in die Sozialhilfe abrutschen. Anhand eines Modells rechnete der DGB aus, daß schon Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen betroffen seien. Ein Beschäftigter mit einem Bruttoeinkommen von 4.100 Mark, drei Kindern und einer Warmmiete von 1.110 Mark hätte bei gekürzter Lohnfortzahlung einen Anspruch auf Sozialhilfe von 47 Mark monatlich.
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