: Sicherheit im Bahnhof: Wer darf was?
Wachleute sollen in Hamburgs U- und S-Bahnen für Sicherheit sorgen – und dafür, daß das Fahrgeld entrichtet wird. Mal uniformiert, mal in Zivil ist ihre Zuständigkeit für die Fahrgäste nicht leicht zu erkennen.
In der U-Bahn schickt die Hamburger Hochbahn AG ihre eigens dafür angestellten Mitarbeiter auf Schwarzfahrer-Jagd. Die Sicherheit sollen Angestellte der Tochterfirma Hamburger U-Bahnwache gewährleisten. Seit einem Jahr dürfen sie auch kontrollieren, wen sie wollen.
In der S-Bahn kontrollieren Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG die Fahrkarten. Den Sicherheitsdienst erledigt die private Firma Raab Karcher, deren Angestellte sich ebenfalls die Fahrscheine zeigen lassen dürfen. Für alle Bahnen gilt: Die Wachleute haben nur das Hausrecht in Zügen und Bahnhöfen. Wird ein Schwarzfahrer erwischt, dürfen sie die Personalien verlangen. Umgekehrt müssen sie ihre Dienstnummer auf Nachfrage vorzeigen. Niemand ist verpflichtet, BahnmitarbeiterInnen den Ausweis vorzuzeigen – weigert man sich allerdings, dürfen sie die Polizei rufen und den Fahrgast bis zu deren Eintreffen festhalten.
Verdächtige festnehmen dürfen nur BGS-BeamtInnen, die auf den Bahnsteigen der S-Bahn mit scharfen Hunden und Waffen patroullieren. Ob sie regelmäßig auch in U-Bahnen Dienst tun, wußte Joachim Heger, Pressesprecher der Hochbahn, gestern auf Nachfrage der taz nicht zu sagen. ee
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