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„Ich bereue nichts!“

■ Durchsuchungen: Generalstaatsanwalt findet nach wie vor alles richtig / Scherf distanziert sich zahnlos (s.S.4)

Die Durchsuchungen bei Buten&Binnen, Weser Kurier, Weser Report und taz sowie in den Privatwohnungen von drei Journalisten wird vorerst keine Konsequenzen haben. Gestern traten Justizsenator Henning Scherf und Generalstaatsanwalt Hans Janknecht vor die Presse. Janknecht verteidigte die Großaktion und drückte sein „Befremden über das Ausmaß der hemmungslosen Schelte“ aus. Und Henning Scherf rückte zwar vorsichtig von seinem Untergebenen ab, wies aber die Forderung nach Maßnahmen gegen Janknecht zurück. „Er ist Lebenszeit-Beamter.“ Nun sollten Gerichte entscheiden. Radio Bremen und der Weser Kurier haben Beschwerde gegen die Durchsuchungen eingelegt.

Scherf trug gestern eine Mischung aus Zerknirschung, Aufforderung an die JournalistInnen, man möge doch wieder zu einem kooperativen Miteinander zurückfinden und beinharten Reaktionen auf jede kritischere Nachfrage zur Schau. Es gebe keine neue Linie im Umgang mit der Presse: „Ich lebe doch davon, daß ich mit Ihnen vertrauensvoll kommuniziere“, breitete er die Arme aus. Doch auf die Frage, ob der Generalstaatsanwalt die Vorbereitung der Aktion nicht an die Spitze des Justizressorts hätte weitermelden müssen, war schon wieder Schluß mit der vertrauensvollen Kommunikation. Scherf: „Man kann dazu beide Meinungen haben.“ Und als ihm die klare Anweisung zum Weitermelden aus seinem Ressort vorgehalten wurde, reagierte Scherf nur verharzt mit „dann haben Sie einen größeren juristischen Sachverstand als ich.“ Ohnehin habe er nicht in die Dritte Gewalt hineinzuregieren, die Durchsuchungsaktion sei richterlich abgesegnet gewesen. Fazit: Janknecht muß sich nicht kontrollieren lassen, der Senator findet zwar nicht in Ordnung, was sein Untergebener macht, das macht aber nichts.

Die richterliche Absegnung ist der Bann, mit dem Scherf wie Janknecht gestern jede Kritik abzuwehren versuchten. „Wir sollten uns hüten, auf der Justiz herumzuprügeln“, versetzte Janknecht den FragerInnen. Er sei nur dem Legalitätsprinzip gefolgt. Die Bevölkerung habe ein Recht auf Verfolgung von StraftäterInnen, „Sie müssen begreifen, daß es nicht nur um die Pressefreiheit geht. Wie es denn mit der Verhältnismäßigkeit wäre, ob denn nun nicht bei jeder Weitergabe vertraulicher Dokumente die Staatsanwaltschaft auf den Redaktionsmatten stehen müßten, wollten die JournalistInnen wissen. „Das sind relativ seltene Verfahren“, meinte Janknecht. Beschlagnahmungen in Redaktionen dürfe es nur bei „besonders schweren Straftaten geben“, wurde ihm vorgehalten. Janknecht berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 1987. Nur ging es dabei genau um besonders schwere Straftaten. Janknecht selbst hatte zugeben müssen, daß es sich bei der Weitergabe des Rechnungshof-Berichts um ein „mittelschweres Vergehen“ handelte. Der Widerspruch blieb unaufgelöst – wie viele an diesem Nachmittag.

Nach der Sitzung der Justizdeputation haben Vertreter aller Bürgerschaftsfraktionen die Durchsuchungen als „unverhältnismäßig“ scharf verurteilt. Grüne und CDU forderten die Absetzung Janknechts als Chef der Justiz-Pressestelle. Die Grünen forderten außerdem ein disziplinarrechtliches Verfahren. Janknecht habe bereits zum wiederholten Mal wichtige Ermittlungen nicht an die Ressortspitze weitergemeldet. J.G.

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