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Niedersachsen verliert

■ Bund fordert vor Gericht weiteren Schadensersatz für Gorleben-Stillstand

Hannover (taz) – Das Oberlandesgericht Celle hat gestern zum zweitenmal das Land Niedersachsen zu Schadensersatz für einen Stillstand beim Gorlebener Endlagerbau verurteilt. Das OLG erkannte in zweiter Instanz eine Schadensersatzforderung des Bundesamtes für Strahlenschutz in Höhe von 5,76 Millionen Mark dem Grund nach an. Zahlen soll das Land Niedersachsen diesmal für eine Unterbrechung der Bauarbeiten im Gorlebener Endlagerschacht I in der Zeit von Mitte Mai bis Ende Juli 1991.

In dem Endlagerschacht, in dem es bereits 1987 zu erheblichen Verformungen der Wände und dadurch zu einem für einen Bergmann tödlichen Unfall gekommen war, waren damals erneut Schäden am Schachtinnenausbau diagnostiziert worden. Deswegen hatten die niedersächsischen Bergbehörden ein Weiterarbeiten in dem Wackel-Schacht von der Vorlage eines Standsicherheitsgutachtens abhängig gemacht. Als der Betreiber des Bergwerks dieses Gutachten vorlegte, gaben die Bergbehörden ein weiteres eigenes Standsicherheitsgutachten in Auftrag.

Die Verzögerung beim Schachtbau durch die Zweitbegutachtung wertete das OLG Celle gestern als Amtspflichtverletzung. Nach Ansicht der Richter hätte Niedersachsen das eigene Gutachten schon parallel zum Gutachten des Betreibers in Auftrag geben müssen und hätte das Ergebnis des eigenen Gutachtens auch nicht sieben Wochen lang prüfen dürfen. Nur eine Woche Zeit wollte der 16. Senat des OLG gestern den Bergbehörden zur Prüfung des zweiten Gutachtens zubilligen.

Eine Revision gegen das Urteil will das Land nun prüfen lassen. Über die genaue Höhe des Schadens durch die Stillstände in Gorleben ist ohnehin noch in jeweils gesonderten Verfahren zu entscheiden. In erster Instanz beim Landgericht Hannover ist allerdings bereits eine dritte Schadensersatzklage des Bundes wegen Verzögerungen beim Bau der Gorlebener Pilotkonditionierungsanlage anhängig. Weitere Klagen in Sachen Gorleben hat das Bundesamt für Strahlenschutz bereits angekündigt. Jürgen Voges

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