■ Mit juristischen Niederlagen auf du und du: CSU gewatscht
München (taz) – Mit Nachdruck hatte der bayerische Umweltminister Thomas Goppel versucht, von den KlägerInnen gegen MOX-Brennelemente im Atomkraftwerk Gundremmingen 146.000 Mark Beraterkosten zu kassieren. Die MOX- GegnerInnen sollten 94.185 Mark für die Abfassung von Schriftsätzen bezahlen, die der TÜV Bayern für das Umweltministerium verfaßte. Weitere 51.897,34 Mark sollten die KlägerInnen für die Hilfe des TÜV beim zweitägigen Prozeß abdrücken.
Diesem „plumpen politischen Einschüchterungsversuch“ (MOX-GegnerInnen- Anwalt Tillo Guber) schob der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) jedoch endgültig einen Riegel vor. Mit dem jetzt bekanntgewordenen Beschluß vom 21.11. 96 (Az. 22 A 94.40014 u.a.) wurde das Ansinnen des bayerischen Umweltministeriums zurückgewiesen. Goppels Forderung wäre nur dann rechtlich haltbar gewesen, wenn man die im Umweltministerium mit atomrechtlichen Genehmigungen befaßten Beamten als „mit der Materie nicht vertraute Laien“ anzusehen hätte. Doch genau das ist nach Überzeugung der Obersten Verwaltungsrichter eben nicht der Fall. Sehr wohl seien die Ministerialbeamten in der Lage, sich im Prozeß selbst zu verteidigen und ihre Argumente darzulegen.
MOX-Anwalt Tillo Guber kommentierte die Entscheidung: „Hätte das Umweltministerium auch nur teilweise recht bekommen, wären gerichtliche Schritte normalverdienender Bürger gegen umweltgefährdende Großprojekte in Bayern weitgehend unmöglich geworden.“ Durch wirtschaftliche Sanktionen jeglichen Widerstand kaputtzumachen hätte das bedeutet, ergänzt der schwäbische Landtagsabgeordnete Raimund Kamm. „Schön, daß wir in einem Rechtsstaat leben, der der Willkür auch von CSU-Ministern Schranken setzt“, sagte er. Das Umweltministerium brauche nun mal keine zusätzliche und sündteure TÜV-Beratung, da man die entsprechenden Fachkenntnisse voraussetzen müsse. Erleichtert waren auch die MOX-KlägerInnen über die VGH-Entscheidung. Sie hatten befürchtet, Goppel wolle sie mit der „Geldkeule“ mundtot machen. Klaus Wittmann
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