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Sparwahn bei Reha-Maßnahmen

Der Bereich der gesundheitlichen Rehabilitation, und damit auch die Drogentherapien, ist bei den Rentenversicherungsanstalten angesiedelt. Ein Viertel der Therapiemaßnahmen sowie die unmittelbare Drogenentgiftung werden allerdings von den Krankenkassen und der Sozialhilfe bezahlt. 1995 haben die Rentenversicherer 928.000 ambulante und stationäre Reha- Maßnahmen bewilligt.

Davon entfielen nur 34.000 Fälle auf den Bereich der stationären „Entwöhnungsbehandlung“ – wovon wiederum 25.500 Fälle von Alkoholentzug ausmachten. Im Bereich des Entzugs von Medikamenten und illegalen Drogen wurden 7.062 Maßnahmen bewilligt.

Das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 13. September 1996 (umgangssprachlich: „Sparpaket“) verlangt von den Rentenversicherern, die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen auf den Stand von „1993 minus 600 Millionen Mark“ zurückzuschrauben. Folge: Der 10,38 Milliarden Mark hohe Etat vom vergangenen Jahr für Rehabilitation muß um ein Drittel gekürzt werden. So dürfen in diesem Jahr für Kuren, Nachbehandlungen von Krankheiten und Therapien nur noch 7,65 Milliarden Mark ausgegeben werden. uwi

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