■ taz intern: Dabeisein ist alles
Der Bremer Innensenator Ralf H. Borttscheller (CDU) hat ein schweres Los zu tragen: Er muß die taz aushalten. Gestern hat das Bremer Verwaltungsgericht entschieden, daß Borttscheller einzelne Medienvertreter nicht willkürlich von Hintergrundgesprächen ausschließen darf. Der Senator hatte im Dezember 1995 in sein Ressort geladen, um erstens seinen neuen Pressesprecher vorzustellen und zweitens über aktuelle innenpolitische Themen zu diskutieren. Alle tagesaktuellen Bremer Medien hatten eine Einladung bekommen – nur nicht die taz. Was den Redakteur Dirk Asendorpf allerdings nicht daran hinderte, beim Termin zu erscheinen. Da wurde er aber postwendend wieder an die Luft gesetzt. Begründung Borttschellers: „Ich gehe auch nicht zu Parties, zu denen ich nicht eingeladen werde.“ Von einer Party könne wohl keine Rede sein, meinte nun auch das Bremer Gericht, und folgte damit voll und ganz der Argumentation der taz. Es gebe keine nachvollziehbare Begründung, warum die taz nicht dabei sein sollte, meinte der Vorsitzende Richter: „Wir haben keine Entscheidung gefunden, die so ausgefallen wäre.“ Im Gegenteil. Das Verwaltungsgericht konnte sich auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom September 1984 stützen. Da hatte wiederum die taz eine Einladung zu den Hintergrundgesprächen des Polizeipräsidenten erstritten. Die Kosten des Bremer Verfahrens trägt das Innenressort und damit die Steuerkasse. (Aktenzeichen: 2 A 28/96)J.G.
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