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Hello Dolly, welcome to Bremen and Bremerhaven!

■ Der Bremer Senat hat nichts gegen das Klonen von Tieren - schließlich ist das Klonen als wissenschaftliche Methode anerkannt

GenforscherInnen dürfen sich freuen: In Bremen dürfen Säugetiere munter geklont werden. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine Frage des Grünen-Abgeordneten Hermann Kuhn hervor. Der war durch die Berichte aufgeschreckt, daß es britischen Forschern gelungen ist, das Schaf „Dolly“zu klonen. Und nun wollte er wissen, wie der Senat zur Vervielfältigung von Säugetieren steht – und obendrein zur Vervielfältigung von Menschen. Die Antwort beschränkte sich ganz auf die Rechtslage. Das Klonen sei als wissenschaftliche Methode allgemein anerkannt und von daher durch die Verfassungsgarantie auf Freiheit der Forschung gedeckt, gab Wissenschafts-Senatorin Bringfriede Kahrs bekannt. Punktum. Was Kuhn zu der Nachfrage bewegte, welche inhaltliche Position der Senat unabhängig von der Rechtslage einnimmt. Daraufhin Kahrs: Das Klonen sei durch die Rechtslage gedeckt. Auch durch weiteres hartnäckiges Nachfragen war der Senatorin keine inhaltlich begründete Meinung zu entlocken. Mit anderen Worten: In Bremen darf geklont werden. Hello Dolly! Begrenzt sei der wissenschaftliche Forscherdrang allerdings, so Kahrs, wenn es um das Klonen von Menschen gehe. Das sei erstens durch das Embryonen-Schutzgesetz ausgeschlossen (Rechtslage!) und zweitens sowieso grundgesetzwidrig (Rechtslage!!). Und deshalb gebe es drittens für den Senat auch keinen Anlaß, über weitergehende Schutzmechanismen nachzudenken. Weil ja schon die Rechtslage die Menschen vorm Klonen schützt. Sonst könnte man ja in der Wissenschaftsdeputation noch mal drüber reden. J.G.

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