: Zwangsräumung und Personalwechsel
■ Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen läßt mehrere Reihenhäuser leerstehen Von Marco Carini
Läßt die „Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft (GWG)“ jahrelang Wohnungen leerstehen und ihre MieterInnen zu hohe Mieten zahlen? Die BewohnerInnen einer nördlich ans Heidberg-Krankenhaus angrenzenden GWG-Reihenhaussiedlung in Langenhorn schlagen Alarm: „Hier werden Wuchermieten kassiert und Wohnungen seit anderthalb Jahren nicht neu vermietet“. Wohnungssuchende würden mit der Begründung abgewiesen, die Häuser müßten erst instandgesetzt werden.
Mindestens sechs Reihenhäuser stehen nach Auskunft mehrerer AnwohnerInnen zum Teil seit Anfang 1994 leer, ohne daß mit den angekündigten Renovierungsarbeiten auch nur begonnen wurde. Beispiel Schmalfelder Weg: Selbst die GWG – die insgesamt 38 000 Wohnungen verwaltet – räumt ein, daß das Reihenhaus mit der Nummer sechs seit August 1994, die Nummer 21 sogar seit Februar des gleichen Jahres nicht mehr bewohnt ist.
Auch GWG-Justitiar Friedrich Grunske ist „nicht glücklich“ über die monatelangen Leerstände. „Leider hat es im Personalbereich Wechsel und Krankheiten gegeben, die den Beginn der fälligen Modernisierung verzögert haben“, begründet der Justitiar die wohnungspolitische Hängepartie. Jetzt aber solle „kurzfristig“ mit den Arbeiten begonnen werden. Grunske: „Das geht auf Dauer nicht so weiter“.
Drei der vier weiteren Wohnungen, deren monatelangen Leerstand die MieterInnen beklagen, seien „bereits wieder zum Juni oder Juli vermietet“, im vierten Fall gebe es „Gespräche mit Bewerbern“. Grunske: „Wir mußten in zwei Fällen eine Zwangsräumung durchführen und die Wohnungen anschließend instandsetzen. Das hat Zeit gekostet“.
Doch Probleme gibt es in der Langenhorner GWG-Siedlung nicht nur mit monatelangen Wohnungsleerständen sondern auch mit überzogenen Mietforderungen des gemeinnützigen Unternehmens, das in den achtziger Jahren die Nachfolge der Skandal-Gesellschaft „Neue Heimat“ antrat. So erhielt ein in der Hasloher Kehre wohnhafter Mieter, nachdem seine Miete nach Berechnungen seines Anwalts innerhalb von knapp drei Jahren um 34 Prozent geklettert war, eine erneute Mieterhöhung um knapp fünf Prozent. Obwohl die Wohnung ohne Bad, Dusche und Heizung vermietet worden war, bezog sich das Unternehmen in seinem Erhöhungsbegehren auf ein Feld des Mietenspiegel-Mittelwerts, der für Wohnungen „mit Bad oder Sammelheizung“ gilt.
Der betroffene Mieter, der sich erfolgreich weigerte, den Mietforderungen der GWG nachzukommen, behauptet: „Das ist keine Ausnahme. Die ganze Siedlung ist mit solchen Mietforderungen überzogen worden und viele BewohnerInnen haben aus Unkenntnis über die rechtliche Lage gezahlt“. Der Mieter sieht seine Nachbarn deshalb „von der GWG übers Ohr gehauen“. GWG–Justitiar Friedrich Grunske bestreitet hingegen, daß sein Unternehmen überhöhte Mieten verlangt habe: „Davon ist mir nichts bekannt. Es kann sich hier höchstens um einen bedauerlichen Einzelfall handeln“.
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