■ Berliner Telegramm: BVG muß Arbeitslosengeld erstatten
Der BVG drohen Rückforderungen der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von rund 25 Millionen Mark. Dabei geht es um Arbeitslosengeldzahlungen an 900 ausgeschiedene BVG-Mitarbeiter, die über 58 Jahre alt sind. Das Landessozialgericht entschied in einem gestern veröffentlichten Eilverfahren, daß in einem konkreten Einzelfall das Arbeitslosengeld – vorläufig – zurückgezahlt werden muß. Beim Sozialgericht sind inzwischen nahezu 500 derartige Verfahren anhängig. Die einzelnen Kammern haben bisher unterschiedlich entschieden. Nach dem Arbeitsförderungsgesetz kann die Bundesanstalt für Arbeit bei Kündigung langjähriger Mitarbeiter nach dem 56. Lebensjahr grundsätzlich das Arbeitslosengeld zurückfordern, das nach dem 58. Lebensjahr ausgezahlt wurde. Die BVG hatte sich jedoch auf eine Ausnahmeregelung berufen, wonach eine Erstattungspflicht ausgeschlossen ist, wenn der Bestand des Betriebes oder weiterer Arbeitsplätze gefährdet ist. ADN
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