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Bremer Kita-Gebühren sind zu hoch

■ Oberverwaltungsgerichts-Urteil ist da / Jetzt neue Beiträge geben

Die Kita-Beiträge sind zu hoch und datenschutzrechtlich bedenklich. So begründete das Oberverwaltungsgericht (OVG) gestern sein Urteil vom 6. Juni, mit dem es die geltende Gebührenordnung für Kitas ab dem kommenden August für ungültig erklärte.

Zwei Argumente der 20 Eltern, die gegen die derzeit geltende Beitragsordnung geklagt hatten, waren für das Gerichtsurteil ausschlaggebend. Es verletzte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so begründete das Gericht um Richter Eiberle-Herm, wenn nahezu alle Eltern einen Antrag auf Beitrags-Reduzierung stellen und dafür ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen müssen. Außerdem sei der Höchstsatz von 619 Mark, den schon Familien mit einem mittleren Einkommen zahlen müssen, zu hoch. Der Rechtsanspruch, den jedes Kind auf einen Kita-Platz hat, würde damit ausgehebelt. Die Sozialsenatorin muß nun bis zum Herbst eine neue Beitragsordnung erstellen. Sie kündigte gestern an, daß sie sich die Argumente des Gerichts zu Herzen nehmen werde. Grundsätzlich aber will sie die Staffelung der Beiträge beibehalten. Nachdem die Bürgerschaft das Thema vorgestern auf den Herbst verschob, wird die neue Beitragsordnung nun aber auf jeden Fall verspätet, nämlich frühestens im September beschlossen. ritz

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