: Castor-Transporte nach Ahaus rücken näher
■ Bürgerinitiative fordert von rot-grüner Landesregierung deutliche Gegenwehr
Düsseldorf (taz) – Schon für Ende September rechnet die Bonner Umweltministerin Angela Merkel (CDU) mit einer Genehmigung zur Einlagerung des Atommülls aus süddeutschen Atomkraftwerken im Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus. Mit dem Antrag der dortigen Betreibergesellschaft befaßt sich zur Zeit das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz. Nach den Plänen der Atomwirtschaft soll zunächst der hochradioaktive Müll aus dem Atommeiler in Neckarwestheim per Castor-Behälter in die Kleinstadt zwischen Münster und Enschede transportiert werden.
Aktuell lagern dort 305 Castor- Behälter mit den Brennelementen des stillgelegten Hochtemperaturreaktors in Hamm-Uentrop. Drei Viertel der Halle stehen noch leer. Weil die 57 Transporte bisher im Vergleich zu Gorleben „sehr, sehr reibungslos“, so ein Sprecher des Bundesamtes, über die Bühne gegangen sind, setzt die Atomlobby nun auf Ahaus. – Die Führung der SPD hatte während der Energiekonsensgespräche auf Betreiben des niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder signalisiert, zur „Entlastung“ von Gorleben weitere Einlagerungen in Ahaus mitzutragen. Unklar ist, ob die Parteispitze an dieser Linie festhält.
Für die rot-grünen Koalitionäre in Düsseldorf birgt der Streit einigen Sprengstoff. Im Koalitionsvertrag haben beide Parteien versprochen, daß Ahaus „ausschließlich für Abfälle aus NRW genutzt wird“. In Schreiben an Merkel und NRW-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hat die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ in dieser Woche darauf hingewiesen, daß die angekündigte Einlagerung auch „gegen geltendes Recht“ verstoße. Rechtliche Grundlage in der Entsorgungsfrage sei nach dem Scheitern der Konsensgespräche nach wie vor die Vereinbarung zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern aus dem Jahr 1979. Darin wird die Zustimmung des Landes NRW für die Aufnahme des Atommülls aus Leichtwasserreaktoren daran geknüpft, daß die Inbetriebnahme eines Endlagers zum Zeitpunkt der Zwischenlagerung „gesichert erscheint“. Da die Endlagerung keinesfalls gesichert sei, steht die Landesregierung laut BI-Sprecher Hartmut Liebermann „in der Pflicht“, auf die Einhaltung des Junktims gegenüber Bonn zu beharren.
Wenn die Regierung diese Rechtsposition aufgebe, begehe sie einen nicht wiedergutzumachenden „Rechts- und Vertrauensbruch“, schrieb Liebermann an Clement. Eine offizielle Antwort steht zwar noch aus, aber bisher hat Clement immer verlauten lassen, daß das Land sich Weisungen aus Bonn in dieser Sache nicht widersetzen könne. Walter Jakobs
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