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Zahlen für Atombaustopp

■ Niedersachsen muß Millionen-Schadenersatz für Verzögerungen beim Gorlebener Endlagerbau leisten

Hannover (taz) – Für seine strenge Aufsicht über die Gorlebener Atomanlagen muß das Land Niedersachsen endgültig mit Millionensummen geradestehen. Der Bundesgerichtshof hat das Revisionsbegehren des Landes gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das dem Bund für einen Stillstand beim Gorlebener Endlagerbau rund 10 Millionen zugesprochen hat, gar nicht erst angenommen.

Damit ist das Land erstmals rechtskräftig zu Schadenersatz für eine Verzögerung beim Bau der Atomanlagen im Wendland verurteilt. Die genaue Höhe des Verlustes, der dem Bundesamt für Strahlenschutz 1991 und 92 durch den knapp fünfmonatigen Stillstand der Bauarbeiten im Endlagerschacht II entstanden sein soll, muß jetzt in einem gesonderten Verfahren bestimmt werden.

Vier weitere Schadenersatzforderungen ähnlicher Art befinden sich zur Zeit noch auf dem Weg durch die Gerichtsinstanzen: Für drei andere Unterbrechungen oder Auflagen beim Gorlebener Endlagerbau, für die das seinerzeit rot-grün regierte Niedersachsen durch seine sorgfältige Genehmigungspraxis gesorgt hatte, verlangt der Bund zusammen noch einmal 20 Millionen Mark Entschädigung. Zudem klagt die Essener Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) auf Zahlung von 15 Millionen Mark für einen Baustopp bei der Gorlebener Pilotkonditionierungsanlage. Diesen Baustopp, der auf ungenehmigte Veränderung am PKA-Rohbau zurückging, hatte allerdings seinerzeit selbst der Bundesumweltminister Klaus Töpfer befürwortet. Der Stillstand beim Endlagerbau, für den das Land nun rechtskräftig schadenersatzpflichtig ist, ging letztlich auf Widersprüche von Anwohnern gegen damals erteilte bergrechtliche Genehmigungen zurück. Das Land hatte diese Genehmigungen nicht für sofort vollziehbar erklärt und damit den Widersprüchen der Anwohner nicht die aufschiebende Wirkung genommen. Von den Verwaltungsgerichten wurde dies als rechtswidrig eingestuft. Jürgen Voges

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