Partner dürfen bleiben

■ Großbritanniens Regierung will das Einwanderungsgesetz liberalisieren

Dublin (taz) – Die britische Regierung will ausländischen PartnerInnen in homosexuellen Beziehungen mit BritInnen ein automatisches Aufenthaltsrecht gewähren. Das Innenministerium hat eine Überprüfung der Einwanderungsgesetze angeordnet.

Die geplante Gesetzesänderung ist am Dienstag bei einem Gerichtsverfahren durchgesickert. Ein 39jähriger brasilianischer Student hatte gegen einen Ausweisungsbeschluß mit der Begründung geklagt, daß er „in einer engen homosexuellen Beziehung mit einem britischen Bürger“ lebe. 1995 hatte das damalige Tory-Innenministerium die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt, nachdem der Student seine Doktorarbeit beendet hatte und ein Forschungsauftrag abgelaufen war. Ihm wurde jedoch das Recht zugesprochen, die Gerichte einzuschalten.

Vorgestern vertagte Richter Simon Brown den Fall auf Anordnung des Innenministeriums bis November. In seiner Begründung sagte er: „Grundlage für die Vertagung der Verhandlung ist die voraussichtliche Änderung in der Regierungspolitik, die dieses Verfahren überflüssig machen könnte.“ Bis zur Gesetzesänderung, so fügte er hinzu, seien sämtliche Gerichtsverhandlungen dieser Art auszusetzen.

Das Innenministerium bestätigte gestern lediglich, daß die Überprüfung „eheähnliche Partnerschaften“, also auch heterosexuelle Beziehungen, betreffe. In ihrem Wahlprogramm hatte die Labour-Partei versprochen, „fair und zügig“ mit Immigrationsfragen umzugehen sowie „willkürliche und unfaire Entscheidungen“, die auf den Tory-Familiengesetzen basierten, zu revidieren. „Wir wissen bisher noch nicht, welche Aspekte in den Gesetzen verändert werden“, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Die Einzelheiten werden voraussichtlich vom Unterhaus zu Beginn der neuen Sitzungsperiode im Oktober bekanntgegeben. Ralf Sotscheck