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Alle schrödern um die Wette

■ Niedersachsen will Verurteilte abschieben

AusländerInnen sollen künftig ihre Haftstrafe im Heimatland verbüßen. Dies fordert Niedersachsens Justizministerin Heidi Alm-Merk. Will sie ihren Ministerpräsidenten Schröder rechts überholen? Während der Ministerpräsident in seinem Bild-Vorstoß straffällige AusländerInnen „nur“ sofort abschieben wollte, möchte seine Justizministerin noch ordentlichen Strafvollzug im Heimatland anschließen. „Sollen die Ausländer mal die Härte der Balkan- Gefängnisse spüren“, wird es von denen heißen, die deutsche Knäste als zu luxuriös einstufen. Natürlich betont die Ministerin, daß auch im Ausland die menschenrechtlichen „Mindeststandards“ gewahrt werden sollen. Doch das ist nur ein Schattengefecht, die geplante Neuregelung wird kaum große Bedeutung erlangen.

Schon heute ist eine solche „Strafüberstellung“ ins Heimatland möglich. Daß sie kaum praktiziert wurde, hat vor allem drei Gründe. Bisher war die Zustimmung des Häftlings erforderlich, aber fast alle ausländischen Gefangenen ziehen den deutschen Strafvollzug vor. Hier will Alm-Merk ansetzen. Das zugrundeliegende Abkommen des Europarates (von 36 Staaten unterschrieben) soll so geändert werden, daß diese Zustimmung künftig nicht mehr erforderlich ist. Doch auch nach dieser Änderung wird die Rücküberstellung unbeliebt bleiben. Zu aufwendig, zu bürokratisch, lautet bisher das Urteil des hiesigen Repressionsapparats. Beschleunigen wird sich das Verfahren mit der geplanten Änderung aber kaum. Im Gegenteil. Können die „Aufnahmeländer“ heute noch das Gefühl haben, wenigstens ihren in der Fremde straffällig gewordenen BürgerInnen etwas Gutes zu tun (Strafvollzug in vertrauter Umgebung und Sprache), so sollen sie nun nur noch deutsche Kosten sparen. Da lohnt sich das Trödeln.

Auch deutsche Innenminister haben eigene Interessen. Bisher wurden straffällige AusländerInnen, sofern sie abschiebbar waren, nach der Hälfte ihrer Haftzeit abgeschoben. Die Auflage, nicht zurückzukommen, wurde mit dem verbleibenden „Reststrafanspruch“ gesichert. Büßt die AusländerIn jedoch im Ausland die ganze Strafe, entfällt die Abschreckung für eine neue Einwanderung. Bleibt das „Verdienst“, auch mal deutlich „Ausländer raus!“ gesagt zu haben. Christian Rath

Bericht Seite 2

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