Mehr Kontrolle bei Grundstücksdeals

■ Fugmann-Heesing will häufiger Kaufverträge sehen. Senatsrat Legermann (CDU) beantragt Disziplinarverfahren gegen sich selbst

Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) hat eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, die künftig eine stärkere Kontrolle von Grundstücksgeschäften sichern sollen. Auslöser war der umstrittene Verkauf eines 244 Hektar großen Grundstücks an den ehemaligen Turnierreiter Alwin Schockemöhle.

Der Finanzsenatorin müssen in Zukunft auch Kaufverträge vorgelegt werden, wenn eine bestimmte Grundstücksgröße überschritten wird. Bislang galt dies erst bei einem Verkaufspreis von mehr als zehn Millionen Mark. CDU und SPD wollen darüber hinaus alle Grundstücksgeschäfte von der Zustimmung des Parlaments abhängig machen. Der zuständige Abteilungsleiter Hans-Joachim Legermann (CDU) hat angekündigt, ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst zu beantragen.

Bei den zunächst im Kaufvertrag eingesetzten 2,4 Millionen Mark handelt es sich um den Preis, den Schockemöhle angeboten hatte. Die Bewertungsstelle bei der Senatsbauverwaltung hatte dann einen Verkehrswert von 4,4 Millionen Mark ermittelt. Daß der Grundstückswert nochmals nach oben korrigiert wurde und jetzt bei 10,6 Millionen Mark liegt, stößt aber auch auf Widerspruch. Der bündnisgrüne Abgeordnete Burkhard Müller-Schoenau sprach von einer „willkürlichen Höherbewertung“, die unter politischem Druck zustande gekommen sei. Die Diskrepanz erklärte Fugmann-Heesing damit, daß bei der ersten Bewertung nur 30.000 qm als Bauland ausgewiesen waren, bei der Nachbewertung sei dies auf 110.000 qm erhöht worden. Schockemöhle kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn keine Einigung über den Kaufpreis erzielt wird. Fugmann- Heesing dementierte entschieden Presseberichte, wonach sie beim Regierenden Bürgermeister auf die Ablösung von Staatssekretär Kurth gedrängt haben soll.

Unklar bleibt, wie Schockemöhle ohne Ausschreibung und Bieterverfahren zum Zuge kommen konnte. Müller-Schoenau erklärte: „Jeder Anschein von Begünstigung und Vetternwirtschaft muß vermieden werden, wenn es um Verkäufe in Millionenhöhe geht.“ Er forderte den Rücktritt von Kurth und die Ablösung von Legermann.

Unterdessen ist ein internes Papier bekanntgeworden, in die Finanzverwaltung die landeseigenen Betriebe auflistet, die für einen Verkauf in Frage kommen. Dazu zählen die Wasserbetriebe, die Stadtreinigung, die Bankgesellschaft, die Hafen- und Lagerhausbetriebe und die Wohnungsbaugesellschaften. Fugmann-Heesing erklärte, welche Beteiligungen verkauft werden sollten, müsse jetzt politisch entschieden werden. Dorothee Winden