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■ Mit Exklusivklauseln auf du und duLeere Betten

Berlin (taz) – Der Konzentrationsprozeß in der Wachstumsbranche Tourismus nimmt weiter rapide zu. Das deutsche und das europäische Kartellamt prüfen derzeit die fortschreitende Verzahnung auf dem Reisemarkt.

Der Verdrängungswettbewerb in der Reisebranche spielt sich auch in den touristischen Hochburgen ab. So hatten die Marktführer TUI und NUR Hotels auf den Balearen und den Kanarischen Inseln bei der festen Buchung eines Teils der Hotelbetten verpflichtet, die noch freien Betten nicht an bestimmte preisgünstigere deutsche Konkurrenten wie Alltours oder Tjaereborg zu vermieten.

Dagegen klagte das Bundeskartellamt. Mit Erfolg. Künftig dürfen Reiseveranstalter Konkurrenten nicht mit Exklusivklauseln von bestimmten Hotels ausschließen. Die Begründung: Der Preis-und Angebotswettbewerb auf dem deutschen Reisemarkt dürfe nicht noch weiter behindert werden.

Die bislang gängige Vertragspraxis der Großveranstalter wurde auch auf dem Rücken der ausländischen Vertragshotels ausgetragen. Diese schlossen häufig mit der Entscheidung für einen Veranstalter die Zusammenarbeit mit einem anderen durch die Exvlusivklausel vertraglich aus. Damit wuchs ihre Abhängigkeit von einem Unternehmen. Ohnehin sind viele ausländische Hoteliers abhängig vom Vertriebssystem der Großveranstalter. Diese bringen schließlich die meisten Touristen. Wer die größte Marktmacht, sprich: die meisten Urlauber bringt, diktiert wie TUI und NUR die Bedingungen, auch im Ausland. Und diese Bedingungen werden vor Ort ausgehandelt. Sie sind von Hotel zu Hotel verschieden. Sie hängen auch von der Hausmacht des Hotels oder der Hotelkette ab: Je stärker ein Hotel den Eigenvertrieb betreibt, um so unabhängiger ist es.

So mancher Hotelier zwischen Tunis und Katmandu klagt über Knebelungsverträge der Marktgiganten. Die garantieren ihm zwar die Abnahme eines Teils der Betten, untersagen ihm aber die Zusammenarbeit mit der Konkurrenz. Die Hoteliers können ihre leeren Betten so nur bedingt auf dem freien Markt anbieten. Das Urteil des Bundesgerichtshof ist somit auch ein Erfolg für die Vertragshotels: Sie werden in der Wahl ihrer Geschäftspartner flexibler. Edith Kresta

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