Wenn schon peitschen, dann bitte richtig

■ Taliban-Sittenwächter erläutern Regeln des islamischen Rechts

Kabul (Reuters/taz) – Die Sittenpolizei der Taliban-Regierung in Afghanistan hat Berichten widersprochen, wonach Körperstrafen für Verstöße gegen den Koran mit gefährlichen Instrumenten wie Gürteln oder Stahlseilen ausgeführt würden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die religiösen Vorschriften würden lediglich Hiebe mit der Peitsche ausgeteilt.

Dies erklärte der Chef der Sonderpolizei in Kabul, Mauladi Kalamuddin, am Samstag. Die Peitsche diene dazu, den Menschen, die sich nicht an die Scharia (den Sittenkodex des Islam) hielten, etwas „Druck“ zu machen. Das demonstrierte der Polizeichef, indem er den Journalisten eine rund fünfzig Zentimeter lange Lederpeitsche zeigte.

Berichte über Mißhandlungen mit Stahlseilen oder anderen Folterinstrumenten seien übertriebene Darstellungen von Personen, die abgestraft worden seien, wehrte Kalamuddin die Vorwürfe ab. Zeugen hatten berichtet, bis zu zwanzigmal geprügelt und beispielsweise gezwungen worden zu sein, mit der Nase den Boden zu scheuern.

Anlaß für die Prügelstrafe kann schon ein zu kurzes Scheren des Bartes sein. Die Scharia verlangt nach Auslegung der Taliban, daß der Bart eines Mannes so lang sein muß, daß er, unter dem Kinn in die Faust genommen, aus dieser noch herausschaut. Ordnungshüter in Kabul wachen über die Bartlänge.