„radikal“-Verfahren eingestellt

■ Angeschuldigte kommen mit Geldbußen davon

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Verfahren gegen fünf Unterstützer der Zeitschrift „radikal“eingestellt. Die Betroffenen, die überwiegend aus Bremen kommen, müssen allerdings Geldbußen zwischen 2.000 und 6.000 Mark an die Staatskasse abdrücken.

Vom Tisch sind damit die Vorwürfe, die fünf hätten zu rechtswidrigen Taten aufgefordert und eine terroristische Vereinigung durch die Herausgabe der Zeitschrift „radikal“unterstützt.

Im Sommer 1995 hatte die Polizei bundesweit Hausdurchsuchungen durchgeführt und Haftbefehle ausgesprochen, um der Zeitschrift „radikal“den Garaus zu machen. In 55 Objekten in zehn Städten schnüffelten die Schlapphüte und suchten Schreiberlinge und Infrastruktur des subversiven Blattes. Mindestens sieben Personen wurden festgenommen, doch alle Haftbefehle wurden außer Vollzug gesetzt. Im März 1997 wurde Anklage gegen fünf der Beschuldigten erhoben. Ein Teil der Vorwürfe mußte sofort zurückgenommen werden, da für Presseinhaltsdelikte kurze Verjährungsfristen gelten.

Die „radikal“erscheint nach wie vor. Der Bremer Rechtsanwalt Horst Wesemann bilanziert: „Was bleibt: Ein immenser Aufwand an Kosten und Arbeitskapazitäten auf allen Seiten als Versuch der politischen Disziplinierung.“ cd