Miethai & Co.: Wachsam sein
■ Soziale Erhaltungssatzung n Von Jürgen Twisselmann
Nach Eimsbüttel haben kürzlich auch die Stadtteile Barmbek-Süd/Uhlenhorst und die südliche Neustadt soziale Erhaltungs-satzungen bekommen. Ob dies wirklich die Situation für die BewohnerInnen verbessert, hängt neben einem entschlossenen Handeln der Verwaltung auch von den Betroffenen selbst ab.
Um einen Irrtum auszuräumen: Eine Erhaltungssatzung führt nicht zu einer Verbesserung des Kündigungsschutzes und auch nicht zu einer Verhinderung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Vielmehr soll die Erhaltungssatzung die angestammte Wohnbevölkerung im Stadtteil vor Verdrängung durch preistreibende Modernisierungen schützen. Deshalb unterliegen bauliche Veränderungen in ihrem Gebiet einer besonderen Genehmigungspflicht. Führt die Modernisierung zu einer Überschreitung bestimmter Mietobergrenzen, so wird die Modernisierung nicht genehmigt.
Die Tatsache allein, daß es eine Erhaltungssatzung gibt, führt also nicht zu einem Schutz für die MieterInnen. Entscheidend ist, daß die Bezirksämter tatsächlich die einzelnen Umbauvorhaben überprüfen und die Genehmigungen gegebenenfalls versagen. Ob das wirklich geschieht, darauf sollten wir alle ein Auge haben. Dies ist aber auch genau der Punkt, an dem es auf das Verhalten der Betroffenen selbst ankommt, denn von vielen Modernisierungen erfährt das Bezirksamt gar nichts.
Wenn also im Gebiet einer sozialen Erhaltungssatzung ein Vermieter Modernisierungen ankündigt, sollten sich die MieterInnen mit dieser Information unbedingt an das Bezirksamt wenden und dort nachfragen, ob der Vermieter schon einen Antrag nach der Erhaltungssatzung gestellt hat. Nur durch eine solche Zusammenarbeit können Erhaltungssatzungen zu einem Instrument werden, das vor Modernisierungs-Mieterhöhungen schützt und im Stadtteil wirklich etwas bewirkt.
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