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PKK will sich vom Terror lösen

■ Europasprecher der kurdischen Arbeiterorganisation steht vor Gericht. Anschläge auf türkische Einrichtungen waren „Fehler“

Hannover (taz) – Es ist der wohl letzte große Prozeß gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK in Deutschland. Seit gestern steht der ehemalige Europasprecher der PKK-Massenorganisation ERNK, Faysal Dunlayici, in Celle vor Gericht. Die Anklage der Bundesanwaltschaft wirft dem kurdischen Exilpolitiker Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Beteiligung an 21 Sachbeschädigungen, an 20 versuchten und fünf vollendeten schweren Brandstiftungen vor.

Der Angeklagte nahm vor seiner Flucht aus der Türkei den Namen Kani Yilmaz an. Nach Ansicht der Bundesanwälte soll Yilmaz im Juni und November 1993 zwei Anschlagswellen auf türkische Geschäfte, Banken oder Reisebüros in Europa verantwortlich gesteuert haben. Die Bundesanwaltschaft machte allerdings schon am gestrigen ersten Prozeßtag vor dem 3. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle deutlich, daß sie auf eine Verurteilung des ehemaligen PKK-Europasprechers wegen Terrorismus keinen Wert mehr legt. Im Interesse eines zügigen Verfahrens werde er der Einstellung des Vorwurfs der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung zustimmen, falls die Schuld des Angeklagten in den übrigen Punkten erwiesen werde, erklärte Oberstaatsanwalt Hermann von Langsdorff bald nach Prozeßbeginn.

Die Verteidigung hatte allerdings von vornherein eine Anklage gegen Kani Yilmaz nach dem Terrorismus-Paragraphen 129a als unzulässig betrachtet. Yilmaz wurde Ende Oktober 1994 in London verhaftet, als er gerade auf dem Weg in das britische Parlament war, um dort vor Abgeordneten des Ober- und Unterhauses über die Chancen für eine friedliche Lösung in Kurdistan zu referieren. Der heute 48jährige, der bereits in der Türkei neuneinhalb Jahre inhaftiert gewesen war und dort schwere Folterungen erleiden mußte, saß anschließend beinahe drei Jahre in britischer Auslieferungshaft.

Nach Ansicht des Bremer Rechtsanwalts Eberhard Schultz verbietet die Entscheidung des britischen High Court, die zur Ausliefung von Yilmaz nach Deutschland führte, eine Verurteilung des PKK-Politikers nach dem Terrorismus-Paragraphen. Die Bundesanwaltschaft argumentierte demgegenüber gestern damit, daß das britische Innenministerium im August letzten Jahres den Angeklagten ohne Vorbehalte zur Strafverfolgung in die Bundesrepublik überstellt habe.

Das Bild, das die Bundesanwaltschaft in der Anklage von der PKK zeichne, bezeichnete Rechtsanwalt Schultz in einer längeren Erklärung als teilweise falsch und teilweise überholt. Er wies darauf hin, daß es schon in England Gespräche zwischen dem Angeklagten und der Bundesanwaltschaft über eine zügige Abwicklung des Verfahrens gegeben habe. Obwohl er seinen Mandanten weiter in allen Punkten für unschuldig halte, habe man mit der Bundesanwaltschaft eine Vereinbarung getroffen, die einen sich über Jahre hinziehenden Prozeß vermeide und Kani Yilmaz die „Perspektive der baldigen Freiheit und der Fortsetzung seiner politischen Tätigkeit eröffnet“, sagte Schultz. Immerhin sei die Bundesanwaltschaft schon in letzten Kurdenprozeß vor dem OLG Celle nicht mehr von der Fortexistenz einer terroristischen Vereinigung innerhalb der PKK ausgegangen. Yilmaz selbst nannte die Anschläge des Jahres 1993 auf türkische Einrichtungen in verschiedenen europäischen Ländern einen Fehler. Jürgen Voges

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