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NachgefragtDeutsche wählen?

■ Metz zum neuen EU-Wahlrecht

Probleme durch das kommunale Wahlrecht für EU-Ausländer hat jetzt Parlamentspräsident Reinhard Metz auf dem Neujahrsempfang der Landespressekonferenz angesprochen. Die Bremer Wahlregelung ist verfassungsrechtlich kaum haltbar, wenn jemand klagt. In der Verfassung ist nämlich ein „Stadtverordneter“gleichzeitig Landtagsabgeordneter, und bei Landtagen haben EU-Ausländer kein Wahlrecht. Wir fragten nach.

taz: Ab Sommer werden die Listen aufgestellt für die Bürgerschaftswahl, 1999 wird gewählt, und es könnte sein, daß mit den Stimmen der EU-Ausländer jemand in die Stadtbürgerschaft kommt, der nicht im Landtag sitzt und der den Bremer Stadtbürgermeister mitwählen will. Was dann?

Reinhard Metz: Wir können nicht völlig das Risiko ausschließen, daß jemand gegen das neue Wahlrecht klagt.

Ein Stadtbürgerschaftsmitglied, das nicht gleichzeitig im Landtag sitzt, kann die Stadtregierung nicht mitwählen. Oder?

Das ist so. Bisher wird der Senat vom Landtag gewählt.

Und da der Senat gleichzeitig Stadtregierung ist, wählen Bremerhavener Landtagsabgeordnete mit, aber ein EU-Ausländer in der Stadtbürgerschaft hätte kein Stimmrecht.

Eine direkte Kommunalwahl hinsichtlich des Parlaments hat es nie gegeben. Es kann natürlich einer sagen: Moment mal, ich bin da gar nicht im Landtag...

Was muß passieren?

Die bisherige Praxis hätte man auch in Frage stellen können, aber wir wollen nach Möglichkeit unsere gewachsene Verfassungsstruktur retten.

Da kann man nur hoffen, daß nicht soviele EU-Ausländer wählen ...

Das heißt ja nicht, daß die anders wählen als die Deutschen auch...

Also die sollen Deutsche wählen.

Nein, die wählen eine Liste.

Wenn da jemand aus Frankreich auf einer Liste ganz oben steht, wäre er im Stadtparlament aber nicht im Landtag? Das ist gerade das Problem.

Die Parteien müssen also verhindern, daß EU-Ausländer auf einen chancenreichen Listenplatz kommen?

Ich weiß nicht, ob die Parteien das wollen. Da mische ich mich nicht ein. Wir müssen nur gesetzlich Vorsorge treffen.

Dürften EU-Ausländer eine eigene Liste aufstellen, wenn sie fünf Deutsche dabei haben?

Das geht bei fünf Deutschen.

Die müßten auch im Land fünf Prozent bekommen?

Nur Deutsche können eine Landesliste aufstellen, das Wahlrecht sieht vor, daß es nur Landeslisten gibt.

Und wenn keiner vor Gericht geht, dann geht es so, wie das neue Wahlrecht beschlossen wurde?

Wenn eine Regelung nicht angefochten wird, dann geht sie. Davon gehen wir erst einmal aus. Aber die Tatsache, daß sich einer beschweren könnte, können Sie damit nicht aus der Welt schaffen.

Fragen: K.W.

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