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Prost Gartenlokal

■ Restaurant darf doch draußen bewirten

Prost! Das Verwaltungsgericht Hamburg weiß, daß Gartenlokale die sommerliche Lebensqualität in Groß Flottbek entscheidend steigern: Gestern gestattete es dem Betreiber des „Restaurants Reet“, ab sofort Gäste wieder auf der Terrasse bewirten zu dürfen. Die Altonaer Bauprüfabteilung hatte vor zwei Wochen „die Nutzung der Gartenterrasse“ untersagt. Begründung: 32 AnwohnerInnen hätten sich über die „nächtliche Ruhestörung durch Jagdhornbläser“ beschwert. Außerdem liege dem Betreiber nur eine der zwei nötigen Genehmigungen für den Gartenausschank vor. Der Bebauungsplan sehe keine Nutzung als Gartenlokal vor. Betreiber Thomas Steinecke verstand die Welt nicht mehr und ließ sich vom Gericht bestätigen: „Die Nutzung ist genehmigungsfähig.“ Aber man solle sich doch einigen. Gesagt, getan: Betreiber und Bezirk handelten jetzt einen Kompromiß aus. hh

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