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■ Liberalisierung des deutschen StrommarktesNur in Tippelschritten voran

Berlin (taz) – Im Prinzip hat die Bundesregierung den Strommarkt in Deutschland liberalisiert. Die entsprechende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes tritt wohl am 1. April in Kraft. Jeder Kunde kann dann seinen Strom bei einem Energieversorger seiner Wahl kaufen, auch aus dem Ausland. Die Monopole der jeweiligen Gebietsversorger haben dann ein Ende. Lediglich in Ostdeutschland bleibt das Monopol des Braunkohleverstromers Veag weitgehend erhalten.

Doch die Bundesregierung hat mit der Gesetzesänderung keineswegs in einem heldenhaften Kampf die großen Energiekonzerne wie RWE, PreussenElektra oder Viag/Bayernwerk in die Knie gezwungen. Sie hat vielmehr eine Vorgabe der EU erfüllt. Außerdem bleibt die entscheidende Frage der Durchleitungskosten ungeregelt. Bonn will freiwillige Vereinbarungen zwischen Stromerzeugern und -verbrauchern. Doch die Stromkonzerne haben in den laufenden Verhandlungen mit den Großverbrauchern der Industrie – organisiert im Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) – ihre Kosten für die Druchleitung fremden Stroms hoch angesetzt. Strom von billigeren Erzeugern wäre durch die hohe Leitungsmiete ähnlich teuer wie der von RWE & Co.

Neidisch schielt der VIK deshalb auf den Telefonmarkt, wo eine Regulierungsbehörde den bisherigen Monopolisten Deutsche Telekom immer wieder zum Einlenken treibt. Ebenfalls Probleme haben Kleinverbraucher: Sie müssen alleine mit ihrem Stromkonzern einen vernünftigen Preis aushandeln. rem

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