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Nein der SPD zum Lauschangriff

■ Die Bremer SPD lehnt eine Grundgesetzänderung ab

Die Bremer SPD lehnt den Bonner Kompromiß zum „Großen Lauschangriff“ab. Dies beschloß der SPD-Landesvorstand am Freitag. Am gleichen Tag wurde die Änderung des Artikel 13 Grundgesetz im Bundestag mit einer knappen Zweidrittel-Mehrheit angenommen. Der Bremer SPD-Abgeordnete Volker Kröning hatte für die Gesetzesänderung gestimmt.

Der SPD-Landesvorsitzende Detlef Albers erinnerte in seiner Stellungnahme an die ablehnende Haltung von Bremens Bürgermeister Henning Scherf und an frühere Bundes- und Landesparteitagsbeschlüsse. Die hier geäußerten Verbesserungs-Vorschläge seien in dem Kompromiß zwischen den Bonner Koalitionsparteien und der SPD nicht berücksicht worden. Das „Zeugnisverweigerungsrecht von nicht selber verdächtigten Ärzten, Rechtsanwälten, Priestern und Journalisten“sei weiterhin nicht ausreichend geschützt. Außerdem sei der präventive Lauschangriff nicht, wie gefordert, auf die Abwehr einer „gemeinen Gefahr oder Lebensgefahr“beschränkt worden, und es gäbe keine Regelung über die „sofortige Vernichtung unzulässiger Aufzeichnungen“.

Wenn am 6. Februar der Bundesrat über den Großen Lauschangriff entscheidet, könnte eine Bremer Enthaltung die Grundgesetzänderung zu Fall bringen. ritz

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