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Schmodder-Recht für Einsteiger: Verwerten statt entsorgen

Um Sondermüll zu entsorgen, bräuchte das zuständige Amt für Strom und Hafenbau eine Genehmigung nach dem Umweltrecht. Als „Wirtschaftsgut“umdeklarierter Schmodder dagegen muß nicht entsorgt werden. Er kann verwertet werden – als Baumaterial für einen Hügel zum Beispiel. Dafür reicht eine simple Baugenehmigung aus.

Für die Planung nach dem Umweltrecht müßte die Stadt ein Planfestellungsverfahren durchführen. Betroffene und Naturschutzverbände können in einer öffentlichen Anhörung ihre Einwände erheben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist vorgeschrieben. Vorschriften des Wasser-, Immissionsschutz- und Naturschutzrechtes müssen beachtet werden. Die Genehmigung ist meist eine Sache von mehreren Jahren.

Bei einer Baugenehmigung gibt es weder eine öffentliche Beteiligung noch eine UVP. Sie ist in der Regel eine Sache von wenigen Monaten. Die Naturschutzorganisation NABU klagt zur Zeit gegen die Deklaration des Hafenschlicks als Wirtschaftsgut. fis

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