: Einwanderungslotterie – jedes Jahr aufs neue
■ 55.000 Green Cards verlost die US-Regierung jedes Jahr – bewerben ist kostenlos. Kirchliche Einrichtungen und das Bundesverwaltungsamt sorgen für Auswanderungswillige
Alles doof hier? Wollen Sie weg? Kein Problem. Am 26.3.1975 hat die Bundesregierung das sogenannte „Auswandererschutzgesetz“ verabschiedet. Über 70 Beratungsstellen wurden daraufhin bundesweit eingerichtet, deren Inanspruchnahme seitdem verhindern soll, daß deutsche Auswanderer in der Fremde unter die Räder geraten.
Diese – oft kirchlichen – Einrichtungen werden von der Auswanderungsbehörde des Bundesverwaltungsamts Köln mit wertvollen Informationen über rund 130 Zielländer versorgt.
Wie sehen die Einwanderungsbestimmungen aus, wo gibt es für mich berufliche Möglichkeiten, wie komme ich an einen Job? Wie mache ich das mit meiner Rente? Alle diese Fragen lassen sich dort oft besser klären als bei den Konsulaten direkt.
Trotz Europäischer Union und offener Grenzen gelten innnerhalb Europas folgende Bestimmungen: Bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland, der länger als drei Monate dauern soll, muß der Reisende bei den entsprechenden Behörden eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wofür wiederum ein regelmäßiges Einkommen nötig ist.
Was viele nicht wissen: Arbeitslose, die weniger als drei Monate ins Ausland gehen, können sich ihr Arbeitslosengeld ins Ausland transferieren lassen. In den European Employment Services (Eures), die in den meisten Auswanderungsberatungsstellen angeboten werden, erhält man weitere Informationen.
Die Abwanderung in die klassischen Auswanderungsländer USA, Kanada, Australien und Neuseeland ist ungleich schwieriger. In Kanada wird die Einwanderungsgenehmigung mit Hilfe eine Punktesystems vergeben: Ausschlaggebend sind Alter, Beruf und pekuniärer Hintergrund des Einwanderers.
Die Eintrittskarte in die USA heißt immer noch Green Card. Die amerikanische Regierung verlost jedes Jahr 55.000 Stück weltweit. Immer mehr Vermittlungsdienste bieten heutzutage für einen Unkostenbeitrag bis zu 100 Dollar ihre Hilfe an. Die Gewinnchance erhöht sich dadurch keineswegs, das Geld kann also gespart werden.
Die Bewerbungsfristen werden vom amerikanischen Konsulat immer nur kurzfristig über die Presse bekannt gegeben. Aber Achtung: Wer sich bei dieser Lotterie der US-Regierung gleich mit mehreren Anträgen oder außerhalb des angegebenen Zeitraumes bewirbt, wird disqualifiziert. Kirsten Niemann
Informationsbroschüren kann man beziehen über das Bundesverwaltungsamt in Köln, Auswanderungsbehörde. Tel.: (0221) 758-2741
Auswanderungsberatung des Vereins Internationaler Jugendarbeit, Tel.: 88 55 12 95
Raphaelswerk, Tübinger Straße 5, 10715 Berlin. Tel.: 857 84 237, Fax: 857 84 137.
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung Frankfurt/Main, Tel.: (069) 7111-0
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