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Volksbegehren zu Gentechnik in Bayern bleibt

■ Trotz Gesetzes der Landesregierung Abstimmung über die Kennzeichnung „gentechnikfrei“

München (taz/AP) – Auch nach der Verabschiedung eines Landesgesetzes zur Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel sollen sich die bayerischen Wähler für ein weitergehendes Volksbegehren eintragen. Die Initiative „Gentechnikfrei aus Bayern“ nannte am Montag in München das vergangene Woche vom Landtag beschlossene Gesetz ein „Kennzeichnungsverhinderungsgesetz“: Die CSU fordere einerseits hundertprozentige Gentechnikfreiheit. Das schließe beispielsweise den Pollenflug aus Nachbarfeldern ein. Den aber könne in Zeiten genmanipulierter Pflanzen niemand ausschließen. Andererseits erlaube das Gesetz der Landesregierung die Verwendung von genetisch veränderten Hefen, die bei Brot, Wein und Bier eine große Rolle spielen – so Kritiker wie der Landtagsabgeordnete Johann Schammann von Bündnis 90/Die Grünen.

In Bayern steht das Volksbegehren an. Vom 24. April bis zum 7. Mai müssen sich auf Listen in den Gemeindeämtern mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten – rund 900.000 Menschen – eintragen, daß sie einen Volksentscheid zum Thema wünschen. Im Volksentscheid wird dann mit Ja oder Nein über den Gesetzestext abgestimmt. Ein ähnliches Volksbegehren läuft derzeit auch in Niedersachsen. In Baden-Württemberg prüfen Gruppen die Möglichkeit eines Volksentscheides. Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) hatte im Februar einen Alleingang Deutschlands innerhalb der EU angekündigt. Künftig erhalte jeder Hersteller das Recht, seine Waren freiwillig als gentechnikfrei zu kennzeichnen. Die Kriterien müssen jedoch noch in einer Verordnung festgelegt werden. Der Vorstoß der Bundesregierung ist nach Auffassung der Initiative nicht ausreichend. Es handele sich um eine Regelung ohne Prüf- und Kontrollverfahren. rem

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