Teures Urteil für Ost-Land

■ Landesregierungen müssen Deponien für Sondermüll aus DDR-Zeiten behalten

Berlin (taz/dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die Klage des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegen die Zuordnung einer Sondermülldeponie abgewiesen. Die Deponie im mecklenburgischen Güstrow sei nach der Wiedervereinigung zu Recht in Besitz des Landes und nicht des Bundes übergegangen, entschied der 3. Senat in Berlin (Az.: 3 C 13.97).

Damit ist die Entscheidung in einem Musterprozeß gefallen, der auch andere Deponien betrifft. Allein das Land Mecklenburg-Vorpommern sitzt auf sieben Deponien, die früher im Besitz des Rates des jeweiligen Bezirks der DDR waren. Weil Bezirksbesitz meist an die jetzigen Länder überging, wollte der Bund die Deponien nicht haben. Das Land argumentierte jedoch, daß dort Sondermüll aus ehemaligen Kombinaten abgekippt wurde – es sich mithin um Altlasten des Bundes handele. Die ehemals volkseigenen Betriebe seien schließlich auch dem Bund zugeschrieben worden.

Für jede Deponie werden nach einer Schätzung des Umweltministeriums in Schwerin im Schnitt 10 Millionen Mark Sanierungskosten fällig. Wegen der geringen Erfolgsaussichten und der hohen Verfahrenskosten will das Land wahrscheinlich nicht weiter klagen, so gestern ein Sprecher des Finanzministeriums. rem