AStA kämpft gegen Ordnungsgeld

■ Weiter Rechtsstreit um politisches Mandat und Finanzakten

Der AStA der Bremer Universität wehrt sich gegen das Ordnungsgeld von 20.000 Mark, das das Verwaltungsgericht wegen verbotener allgemeinpolitischer Äußerungen verhängt hat. Der Anwalt der Studierendenschaft, Eberhard Schulz, kündigte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht an.

„Die 20.000 Mark Ordnungsgeld beziehen sich auf reine Meinungsäußerungen“, sagte Haidy Daum, Finanzreferentin des noch amtierenden AStA. In der Kampagne „Wir nehmen den Maulkorb ab“, die seinerzeit mit Anzeigen in der taz geführt worden war, habe der AStA eine Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes gefordert. Das solle den ASten auch Äußerungen zu Themen wie Flüchtlingen oder Sozialpolitik gestatten, wie das in Nordrhein-Westfalen möglich sei. Die Anzeigen seien durch Spenden und nicht aus den Zwangsbeiträgen der StudentInnen bezahlt worden.

Die Höhe des Ordnungsgeldes sei „der eigentliche Skandal“, sagte die AStA-Vertreterin. Hier solle die kritische Studierendenschaft mit finanziellen Forderungen mundtot gemacht werden. Anwalt Schulz erinnerte daran, daß dieses „unverhältnismäßige Ordnungsgeld“ verhängt wurde, obwohl in der Hauptsache noch nicht verhandelt worden ist. In anderen Bundesländern seien ebenfalls Verfahren ums politische Mandat anhängig, in Berlin sogar eine Verfassungsklage. Darin habe der AStA-Anwalt Christian Ströbele deutlich gemacht, daß allgemeinpolitische Forderungen des Berliner FU-AStA lange Jahre durchaus erwünscht waren, solange es gegen das SED-Regime in Ostdeutschland gegangen sei.

Der Münsteraner Jura-Student René Schneider, der als Urheber der bundesweiten Klagewelle gegen linke ASten gilt, kündigte inzwischen an, sein „Institut für Hochschulrecht“ arbeite daran, die AStA-Vorsitzende persönlich für den „verursachten Schaden“ haftbar zu machen.

Auch im zweiten Rechtsstreit, den der AStA im September im Eilverfahren verloren hatte, wollen die Studentenvertreter Beschwerde einlegen. Die Finanzakten des AStA sollten dem Rektorat der Universität ausgehändigt werden, damit der Rektor das Finanzgebahren des AStA für die vergangenen fünf Jahre überprüfen kann. „Das ist ein klarer Eingriff in die Autonomie der verfassten Studierendenschaft“, sagte die AStA-Vorsitzende Petra Scharrelmann. Anwalt Schulz ist der Ansicht, das Verwaltungsgericht habe auch in dieser Sache wesentliche Rechtsfragen nicht richtig behandelt. jof